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Entscheidung über Stiftungshochschulen

Die Unis Göttingen, Hildesheim und Lüneburg, die Tierärztliche Hochschule Hannover und die Fachhochschule Osnabrück wollen - geht es nach ihrem Willen - ab dem 1. Januar in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen überführt werden. Möglich wurde dieser Schritt durch die 4. Novelle des HRG, die einen Wechsel der Rechtsform der Hochschule ermöglicht. Die Stiftungsform hat sich im Rahmen von Modellversuchen der Hochschulreform und zur Erprobung und Durchsetzung neuer Studiengänge und Forschungsschwerpunkte in Einzelfällen als durchaus sinnvoll erwiesen.

    Bei der Pressekonferenz im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gab es heute Mittag richtig frohe Gesichter, denn alle fünf Hochschulen können ab Januar 2003 mit dem Segen der Landesregierung Stiftungshochschulen werden. Mehr rechtliche Eigenständigkeit und weniger Kontrolle durch das zuständige Ministerium sollen vor allem die Entbürokratisierung voran treiben. Auf der finanziellen Seite ergeben sich zunächst insofern keine Veränderungen, da die Landeszuweisungen nicht gekürzt werden. Dennoch gehen die Hoffnungen, gerade was die zukünftige finanzielle Ausstattung anbelangt, weiter. Mehr finanzielle Zuwendungen durch die Wirtschaft erhofft man sich durch die rechtliche Umwandlung und die modernere Erscheinungsform. Die Einwerbung von Drittmitteln wird erheblich erleichtert. Um diese neuen Strukturen aber zunächst erst einmal aufzubauen, gibt die Landesregierung 4 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen beispielsweise die Alumni besser gepflegt werden, denn die Beispiele aus dem Ausland machen deutlich, dass diese gerne bereit sind, ihre ehemalige Hochschule zu unterstützen.

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