
Damit würde auch die steuerliche Begünstigung der rechtsextremen Partei und der Zuwendungen an sie entfallen. Es ist das erste Verfahren dieser Art in Karlsruhe. Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, die NPD und mögliche Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben.
Aus Sicht der "Heimat" verstößt die Neuregelung gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Die NPD hatte sich im Juni vergangenen Jahres umbenannt.
Diese Nachricht wurde am 23.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.