Bundesverfassungsgericht
Entscheidung zum Solidaritätszuschlag erwartet

Das Bundesverfassungsgericht will heute über eine mögliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags entscheiden.

    Auf einem weißen Papier steht schwarz umrandet "Solidaritätszuschlag".
    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Solidaritätszuschlag. (Roland Weihrauch/dpa)
    Die Kläger argumentieren, die ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründete Abgabe sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts zwei verfassungswidrig geworden. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt werden. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit zwölf bis 13 Milliarden Euro. Seit 2021 zahlen ihn nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wird er nicht mehr fällig. Im Extremfall wäre es möglich, dass Einnahmen aus fünf Jahren zurückzuzahlen wären.
    Die Sonderabgabe in Höhe von 5,5 Prozent wird als Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben.
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.