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Entscheidungen über Asylanträge von Syrern ausgesetzt - EU-Kommission empfiehlt keine Rückkehr nach Syrien

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat nach dem Sturz des Assad-Regimes alle Verfahren zu Asylanträgen von Syrern ausgesetzt.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in Nürnberg (Bayern) zu sehen.
    Die Asylanträge von Syrern werden vorerst ausgesetzt. (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
    Ein Sprecher des BAMF sagte gegenüber Medien, die Lage in Syrien sei unübersichtlich. Es sei zu schwer abzusehen, wie es dort politisch weitergehe. Deshalb könne man zurzeit keine seriösen Einschätzungen vornehmen. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter des Auswärtigen Amtes. Betroffen sind laut dem Bundesamt mehr als 47.000 Asylanträge von Syrern, über die noch nicht entschieden ist.
    Österreich setzte nach Angaben des Innenministeriums in Wien ebenfalls sämtliche Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger aus. Es werde ein - Zitat - "geordnetes Rückführungs- und Abschiebeprogramm nach Syrien" vorbereitet, hieß es. Die EU-Kommission erklärte dagegen in Brüssel, die Bedingungen für eine sichere und würdevolle Rückkehr nach Syrien seien derzeit nicht gegeben. Auch Menschenrechtsorganisationen warnten vor übereilten Aufrufen zur Rückkehr von Geflüchteten.
    Diese Nachricht wurde am 09.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.