Fürs Schuldenmachen gibt es Regeln. Schulden, also Kreditaufnahmen, dürfen nicht höher sein als die Investitionen. Das ist so oder so ähnlich in Bund und Ländern geregelt. Ob diese Regeln eingehalten oder verletzt werden, bestimmt die Opposition. Nein, tut sie natürlich nicht, aber sie tut gerne so. Und Regierungen halten die Regeln fast nie ein und mogeln sich irgendwie durch. So hatte auch Angela Merkel das wahrgenommen und sicherlich gedacht, das sei normal. Sonst wäre sie kaum auf die Idee gekommen, nach ihrem Wahlsieg 2005 eine Sensation anzukündigen, nämlich einen Haushalt jenseits aller verfassungsmäßigen Vorgaben vorzulegen. Ihre Berater konnten sie noch gerade so einfangen und dazu bringen, eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festzustellen". Liegt die vor, dann dürfen Regierungen nämlich gegen die Regeln verstoßen.
Und wenn die Opposition der Meinung ist, dass die Regierenden es allzu toll treiben, dann klagt sie vor dem jeweiligen Verfassungsgericht. Was aber nichts sagt. Denn Normenkontrollverfahren gegen Haushaltsgesetze dauern immer viele Jahre, und wenn dann die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, sind häufig die Kläger die Regierenden und bedienen sich derselben Tricks wie ihre vors Gericht gebrachten Vorgänger.
So, und jetzt muss man doch mal klar sehen und sagen: Was da jetzt in NRW passiert, ist eine Riesen-Sauerei, die das Vertrauen der Regierenden in die Rechtsordnung aber sowas von erschüttert. Jeder Bürger muss sich auf eine stabile und berechenbare Rechtsprechung verlassen können. Und was für den Untertanen gilt, muss selbstredend auch für die Obrigkeit gelten. Berechenbarkeit heißt: Verfassungsklagen gegen Haushalte kannst du vergessen, weil der Ausgang des Verfahrens keinen mehr interessiert. Verfassungswidrig oder nicht: Alles vorbei und vom Winde verweht.
Darauf muss man sich verlassen können, und genau das haben die Rot-Grünen in NRW getan. Und jetzt muss man auch mal ein bisschen Mitleid mit Frau Kraft und ihrer Truppe haben: Was müssen die enttäuscht sein über das Landesverfassungsgericht. Dem jetzt plötzlich einfällt, dass man nicht jahrelang auf so ein Urteil warten muss, das man mit einer einstweiligen Anordnung Vorgänge auch stoppen kann, bis das Gericht in der Sache entschieden hat. Und dass diese Entscheidung nicht nach Jahren, sondern nach Monaten oder Wochen gefällt werden kann. Das mag ja für die Justiz ganz rühmlich sein, für Bürger und Regierende ist es ein schlimmer Vertrauensbruch. Wenn man sich auf die Schlafmützigkeit der Justiz nicht mehr verlassen kann, was soll denn noch gelten in diesen unsicheren Zeiten? Das Ergebnis ist ein weiterer Schritt zur Politiker-Verdrossenheit. Nämlich die Verdrossenheit der Politiker über die Menschen, für die sie und mit denen und gegen die sie manchmal Politik machen müssen.
NRW und das Schreckgespenst Neuwahlen
Und wenn die Opposition der Meinung ist, dass die Regierenden es allzu toll treiben, dann klagt sie vor dem jeweiligen Verfassungsgericht. Was aber nichts sagt. Denn Normenkontrollverfahren gegen Haushaltsgesetze dauern immer viele Jahre, und wenn dann die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, sind häufig die Kläger die Regierenden und bedienen sich derselben Tricks wie ihre vors Gericht gebrachten Vorgänger.
So, und jetzt muss man doch mal klar sehen und sagen: Was da jetzt in NRW passiert, ist eine Riesen-Sauerei, die das Vertrauen der Regierenden in die Rechtsordnung aber sowas von erschüttert. Jeder Bürger muss sich auf eine stabile und berechenbare Rechtsprechung verlassen können. Und was für den Untertanen gilt, muss selbstredend auch für die Obrigkeit gelten. Berechenbarkeit heißt: Verfassungsklagen gegen Haushalte kannst du vergessen, weil der Ausgang des Verfahrens keinen mehr interessiert. Verfassungswidrig oder nicht: Alles vorbei und vom Winde verweht.
Darauf muss man sich verlassen können, und genau das haben die Rot-Grünen in NRW getan. Und jetzt muss man auch mal ein bisschen Mitleid mit Frau Kraft und ihrer Truppe haben: Was müssen die enttäuscht sein über das Landesverfassungsgericht. Dem jetzt plötzlich einfällt, dass man nicht jahrelang auf so ein Urteil warten muss, das man mit einer einstweiligen Anordnung Vorgänge auch stoppen kann, bis das Gericht in der Sache entschieden hat. Und dass diese Entscheidung nicht nach Jahren, sondern nach Monaten oder Wochen gefällt werden kann. Das mag ja für die Justiz ganz rühmlich sein, für Bürger und Regierende ist es ein schlimmer Vertrauensbruch. Wenn man sich auf die Schlafmützigkeit der Justiz nicht mehr verlassen kann, was soll denn noch gelten in diesen unsicheren Zeiten? Das Ergebnis ist ein weiterer Schritt zur Politiker-Verdrossenheit. Nämlich die Verdrossenheit der Politiker über die Menschen, für die sie und mit denen und gegen die sie manchmal Politik machen müssen.
NRW und das Schreckgespenst Neuwahlen