Bundesarbeitsministerium
Entwurf: Neue Versorgung für Ukrainer bringt kaum Einsparungen für den Bund

Die geplante Neuregelung der staatlichen Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bringt offenbar kaum finanzielle Entlastungen für den Bund.

    Schild mit Bundesadler an der Fassade des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin
    Das Bundesarbeitsministerium in Berlin (picture alliance/KNA/Julia Steinbrecht)
    Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der auch dem Deutschlandfunk vorliegt. Vorgesehen ist, dass Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern geringere Asylbewerber-Leistungen. Das war im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden. Das Arbeitsministerium rechnet laut dem Entwurf damit, dass dadurch jährlich Kosten beim Bürgergeld von rund 1,3 Milliarden Euro eingespart werden. Gleichzeitig entstünden aber zusätzliche Kosten für Asylbewerberleistungen in nahezu ähnlicher Höhe. CSU-Chef Söder hatte gefordert, ukrainischen Geflüchteten grundsätzlich kein Bürgergeld mehr zu gewähren. Die SPD lehnt das ab.
    Seit Beginn des russischen Angriffskrieges 2022 sind etwa 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Etwa 700.000 haben derzeit Anspruch auf Bürgergeld.
    Diese Nachricht wurde am 06.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.