
Verbandsgeschäftsführer Kampeter erklärte, das Gesetz zwinge Unternehmen in ein fremdes Tarifwerk, das vor allem kleine Firmen belaste. Auch habe das mit echter "Tariftreue" nichts zu tun, da eine solche Freiwilligkeit voraussetze und nicht staatlichen Zwang. Der Deutsche Gewerkschaftsbund betonte hingegen, das geplante Gesetz werde für mehr fairen Wettbewerb sorgen. Es sei ein wichtiger Hebel zur Stärkung der Tarifbindung.
Die Bundesregierung will die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig an die Einhaltung von tariflichen Mindeststandards knüpfen. Demnach müssen Arbeitgeber ab einem Auftragswert von 50.000 Euro vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards einzuhalten. Für Start-ups soll bei der Ausführung innovativer Lösungen ein Wert von 100.000 Euro gelten. Die Einhaltung der Vorgaben soll von einer neuen Prüfstelle kontrolliert werden.
Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.