
Daran ändere auch eine leibliche Tochter mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine in Deutschland lebende Lebensgefährtin nichts, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der aus Polen stammende Mann kann gegen die Entscheidung noch in die Berufung gehen. Er war zuvor bereits mehrfach wegen sogenannten Enkeltrickbetrugs verurteilt worden, weshalb die Richter von einer hohen Rückfallgefahr ausgingen. Opfer dieser Masche sind häufig Senioren, die mit einer erfundenen Verwandtschaftsgeschichte zur Zahlung von Geld bewegt werden.
Der Täter hat laut dem Gericht Bezüge zur Clan-Kriminalität. Auch seine sozialen Kontakte in Deutschland hätten kriminelle Verbindungen.
Diese Nachricht wurde am 01.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
