Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


Er. Sie. X.

Es gibt Menschen, die sind weder männlich noch weiblich, denn sie tragen Merkmale beider Geschlechter. Trotzdem wurde ihnen bisher eine Geschlechterrolle zugewiesen. Das soll sich nun ändern. Zuerst bei amtlichen Dokumenten, dann Stück für Stück auch im gesellschaftlichen Umgang.

Von Anne Cuber und Anne Raith | 31.10.2013
    Es ist einer der letzten Spätsommertage des Jahres. Lucie Veith zupft in ihrem noch üppig blühenden Garten ein paar welke Blüten von den Fuchsien.

    "Ich liebe diese Fülle. Ich bin fasziniert von Leben. Und ich finde auch dieser Respekt vor Leben und vor Schöpfung, das beseelt mich. Ich finde die Natur so faszinierend!"

    Die 56-Jährige sitzt oft im Garten, genießt die Ruhe, schreibt oder malt. Das kleine Reihenhaus, in dem sie mit ihrem Mann wohnt, liegt nur ein paar Kilometer von Hamburg entfernt, direkt am Waldrand. Über die Terrasse gelangt man ins gemütliche Wohnzimmer.

    Lucie Veith greift nach der dampfenden Kanne:

    "Ich finde, beim Tee spricht es sich gut!"

    Lucie Veith ist im Norden aufgewachsen, als erstes von fünf Kindern. Ungestüm sei sie gewesen, erzählt sie. Früh habe sie gespürt, dass sie irgendwie anders ist, als die anderen Mädchen.

    "Ich habe oft gehört: Das tut ein Mädchen nicht, bei uns wurde auch noch gezüchtigt zu Hause. Ich habe oft eine gelangt bekommen, weil ich so wild war oder ich mit zerrissenen Kleidern von der Schule kam, weil ich irgendwo bei uns am Fluss die Böschung runter gerauscht bin, was die Jungs auch gemacht haben."

    In der Pubertät beginnt sie allmählich, sich zu hinterfragen. Als ihre Menstruation nicht einsetzt, der Arzt ihr sagt, dass sich ihre Eierstöcke und die Gebärmutter nicht so entwickeln wie bei anderen Frauen. Dass sie vermutlich nie Kinder bekommen wird. Lucie Veith ist 23 und seit zwei Jahren mit ihrem Mann verheiratet, als sie mit einer Blutung ins Krankenhaus kommt. Innerhalb von wenigen Tagen wird sie von mehr als 25 Ärzten untersucht, erzählt sie, ohne dass jemand mit ihr spricht. Am Ende eröffnet ihr ein junger Mediziner: Sie sind ein Mann.

    "Das war natürlich falsch, und zwar so falsch wie die Tatsache, dass ich eine Frau bin. Ich bin ein intersexueller Mensch und nichts anderes."

    Intersexuelle Menschen sind genetisch, anatomisch oder hormonell nicht klar dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen. Im Gegensatz zu transsexuellen Menschen, die sich in ihrem biologisch eindeutigen Geschlecht nicht wohlfühlen, haben Intersexuelle weibliche und männliche Geschlechtsmerkmale. Lucie Veith zum Beispiel ist xy-chromosomal. Das heißt, dass in ihrem Bauchraum Hoden wachsen. Allerdings kann das Testosteron nicht richtig wirken, sodass sie sich äußerlich weiblich entwickelt hat. Doch das ist nur eine von vielen Formen der Intersexualität.

    Andere Intersexuelle haben bereits bei der Geburt ein uneindeutiges äußeres Geschlechtsmerkmal, eine vergrößerte Klitoris etwa, die fast aussieht wie ein Penis. Wieder andere scheinen zunächst weiblich, "vermännlichen" jedoch während der Pubertät. Wie viele Menschen in Deutschland betroffen sind, ist unklar. Einige Experten sprechen von 8.000, andere gehen von bis zu 80.000 aus; je nachdem, welche Ausprägungen hinzugerechnet werden.

    Bis Lucie Veith all das weiß, vergehen Jahrzehnte. Nachdem sie den ersten Schock überwunden hat, spricht sie mit ihrem Mann. Der hält weiterhin zu ihr. Steht ihr auch bei, als man ihr wenig später wegen eines angeblich erhöhten Krebsrisikos die Hoden entfernt und sie zum Schweigen verpflichtet.

    "Man hat mich auf eine Insel geschickt, außerhalb der Gesellschaft. Auf dieser Insel habe ich 25 Jahre gelebt. Es war ungerecht."

    Anerkennung für Intersexuelle in amtlichen Dokumenten
    Viele Intersexuelle berichten von ähnlichen Erfahrungen. Sie wurden durch Operationen und Erziehung in eine männliche oder weibliche Rolle gedrängt. Alles andere war in Gesellschaft und Gesetz nicht vorgesehen. Nach dem Personenstandsgesetz müssen Name und Geschlecht des Kindes nämlich binnen einer Woche nach der Geburt beim Standesamt eingetragen werden – Kinder mit medizinisch uneindeutigem Geschlecht werden dem männlichen oder weiblichen Geschlecht "zugewiesen". Bis jetzt.

    Ab dem 1. November darf dieser Eintrag offen gelassen werden. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik werden Intersexuelle somit implizit anerkannt. Angestoßen hat die Debatte auch der "Verein Intersexuelle Menschen", dem Lucie Veith heute vorsitzt. 2008 wendet sich der Verein an die Vereinten Nationen, um auf die Lage der Betroffenen in Deutschland aufmerksam zu machen. Mit Erfolg. Der zuständige Ausschuss der UNO fordert die Bundesregierung auf, die Menschenrechte von Intersexuellen zu stärken.

    "Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen vom Deutschen Ethikrat, ich darf Sie herzlich begrüßen zu dieser ..."

    2010 beauftragt die Bundesregierung den Deutschen Ethikrat, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Zwei Fragenkomplexe sollen geklärt werden. Erstens: Dürfen Operationen an Genitalien vorgenommen werden? Wenn ja, unter welchen Umständen? In welchem Alter? Und zweitens: Soll es neben dem männlichen und dem weiblichen ein weiteres juristisches Geschlecht geben?
    Die Mitglieder des Ethikrates hören Experten aus Medizin, Sozial- und Rechtswissenschaften. Und sie sprechen mit Betroffenen. Die meisten von ihnen wurden operiert und das oft schon sehr viel früher als Lucie Veith, berichtet der Psychologe Michael Wunder, Mitglied im Ethikrat:

    "Das Unrecht, das diese Menschen erlebt haben und – ich bedaure das sehr, das sagen zu müssen – bis heute erleben, ist, dass sie frühzeitig in einem Alter, in dem sie nichts dazu sagen können, in dem sie nicht einwilligungsfähig sind, doch sehr persönlichkeitsverändernden Operationen unterzogen werden. Das heißt, es wird einfach gesagt: Es ist ja nicht eindeutig, also machen wir - meistens übrigens ein Mädchen, weil das einfacher ist - ein Mädchen, eine Frau daraus."

    Wie intersexuellen Menschen ein Geschlecht anerzogen wird
    Grundlage für solch frühe Operationen bildeten lange Zeit die Forschungen des amerikanischen Psychologen John Money. Er kam in den 1960er Jahren zu dem Schluss, dass man intersexuelle Kinder zu Jungen oder Mädchen operieren und erziehen könne, ohne ihnen zu schaden. Denn die Geschlechtsidentität, so Money, sei hauptsächlich sozial geprägt und entwickele sich erst nach dem dritten Lebensjahr. Spätestens seit der Chicago Consensus Conference im Jahr 2005 gilt diese Auffassung offiziell als überholt.

    Bei den Eingriffen werden nicht nur die Geschlechtsmerkmale korrigiert, etwa eine vergrößerte Klitoris verkleinert oder eine sogenannte Neo-Vagina modelliert. Bei vielen Betroffenen wie bei Lucie Veith werden auch die Keimdrüsen entfernt, innenliegende Hoden zum Beispiel. Ein erheblicher Eingriff, erläutert die Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt, Sexualforscherin am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf.

    "In dem Moment, wo die Keimdrüsen entfernt werden, muss diese Person Sexualhormone ersetzt bekommen, weil es sonst zu ganz schwerwiegenden körperlichen Folgen, vor allem zu Osteoporose, zu Knochendichteproblemen kommt."

    Werden einem Intersexuellen also innenliegende Hoden entnommen, braucht er als Ausgleich eigentlich das männliche Testosteron. Vielen wurden jedoch stattdessen weibliche Östrogene verabreicht – schließlich sollten sie ja "zur Frau werden", wie Lucie Veith:

    "Ich habe ganz schwere Depressionen entwickelt, ich war manchmal unfähig, das Bett zu verlassen. Mein äußeres Leben hatte damit aber nichts zu tun, ich war einfach unterversorgt. Das weiß ich heute."

    Viele Intersexuelle haben mit den Folgen der Behandlungen zu kämpfen, sagt der Psychologe Michael Wunder, gerade jene, die früh operiert wurden.

    "Ganz große Probleme bestehen im Selbstbild, also mit der eigenen Geschlechtlichkeit, und auch mit dem Aussehen der Geschlechtsorgane gar nicht wirklich einverstanden zu sein. Ganz viel Probleme der Funktion auch zu haben, Erregungsherabsetzung bis zur Unfähigkeit dazu; bis dahin, dass es massive psychische Probleme gibt wie Depressionen und Persönlichkeitsprobleme."

    Der Ethikrat befragt nicht nur Betroffene, Ärzte und Psychologen, sondern auch Eltern intersexueller Kinder. Eltern, die oft schon kurz nach der Geburt eine Entscheidung treffen sollen, obwohl sie Ausmaß und Folgen noch gar nicht überblicken können. Mütter wie Frau K.

    "Als unser Kind geboren wurde, hatten wir fest damit gerechnet, ein Mädchen zu erwarten."

    Doch als das Kind von Frau K. vor acht Jahren geboren wurde, war schnell klar, dass das Geschlecht nicht so eindeutig ist wie angenommen. Die 46-Jährige möchte anonym bleiben, um ihr intersexuelles Kind zu schützen. Und doch ist es ihr wichtig, ihre Geschichte zu erzählen, anderen Eltern einen möglichen Weg aufzuzeigen. Denn sie und ihr Mann fühlten sich in der ersten Zeit nach der Geburt erst einmal überfordert:

    "Insgesamt würde ich die ganzen ersten Wochen als eine Zeit des Schocks bezeichnen. Man muss sich erst einmal ein ganz neues Denkschema erarbeiten. Es war immer die Frage: Ist es noch ein Junge oder nicht mehr ein Mädchen? Oder doch eher ein Mädchen oder eher ein Junge? Überhaupt von diesen Kategorien wegzukommen schien uns unmöglich und ich merke auch, dass es auch mit dem Alter weiterhin sehr schwer ist."

    Frau K. hat ihr Kind dem weiblichen Geschlecht zuweisen lassen. Erst einmal. Ihr hätte es geholfen, sich nicht bald nach der Geburt für eine der beiden Kategorien – weiblich oder männlich – entscheiden zu müssen, so wie es das Personenstandsgesetz bislang vorsah:

    "Das hätte uns doch zumindest signalisiert: Ach so, das ist jetzt nicht nur etwas, was bei uns vorkommt, das haben die da auch schon öfter erlebt, sodass es eine eigene Gesetzgebung dafür gibt."

    Rund 70 Menschen versammelten sich unter dem Motto "Zwangspsychiatrisierung von Alex sofort stoppen!" vor der Behörde um gegen die Zwangseinweisung eines elfjährigen Kinds zu demonstrieren, das entgegen seinem Geburtsgeschlecht als Mädchen leben will.
    Intersexuelle müssen in Deutschland immer noch für ihre Rechte kämpfen. (picture alliance / dpa /Florian Schuh)
    Ein neues Gesetz bringt neue Probleme
    Diese eigene Gesetzgebung wird es ab dem 1. November nun also geben. Künftig heißt es in Paragraf 22, Absatz 3 des Personenstandsgesetzes:

    "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen."

    Ein erster Schritt in die richtige Richtung sei das, sagen Betroffene, Eltern und Experten – mehr jedoch nicht. Der Ethikrat war in seiner abschließenden Stellungnahme im Februar 2012 sehr viel weiter gegangen. Er wollte nicht, dass der Eintrag weggelassen wird, als hätten die Betroffenen kein Geschlecht. Die Experten hatten ein drittes Kästchen mit der Überschrift "Anderes" gefordert, eine Möglichkeit, die es etwa in Australien gibt. Denn ohne entsprechenden Eintrag im Pass zum Beispiel, tauchen neue Fragen auf, meint der Psychologe Michael Wunder:

    "Jeder Zollbeamte in irgendeinem Staat wird dann sagen: Da fehlt ja was. Bums, haben sie schon wieder diese Diskriminierungsgeschichte, dann muss man das erklären. Wenn da `ne dritte Kategorie ist, dann staunt der vielleicht ziemlich, aber dann ist es amtlich."

    Damit spricht er ein weiteres Problem an, das sich nun in Deutschland auftut. Denn mit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes müsste eigentlich auch das Passgesetz geändert werden. Das schreibt bislang fest, dass im Ausweis ein Geschlecht einzutragen ist. Auch in der Rentenversicherungsnummer findet sich ein entsprechender Hinweis auf das Geschlecht.

    Diese Kategorisierung bestimme unseren Alltag – und das oft unnötigerweise, sagt die Berliner Juristin Juana Remus. Auch die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelung auf andere Rechtsgebiete sind völlig ungeklärt, moniert sie. Was passiert zum Beispiel, wenn ein intersexueller Mensch heiraten möchte?

    "Menschen, die sich als heterosexuell verstehen, haben die Möglichkeit, die Ehe einzugehen und Personen, die sich als homosexuell verstehen, dürfen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen. Die Frage ist, wie intersexuelle Menschen dann, wenn der Geschlechtseintrag nicht existent ist, welche Partnerschaft die eingehen dürfen."

    Die Hamburger Sexualforscherin Hertha Richter-Appelt sieht ein weiteres Problem: Denn das Gesetz bezieht sich im Moment nur auf Neugeborene:

    "Es gibt ganz viele Personen unter den Personen mit Intersexualität, wo sich die Frage der Zuordnung des Geschlechts neu stellt in der Pubertät, weil sie die untypische Entwicklung machen. Also ein Kind, das als Mädchen sich entwickelt, hat plötzlich sich so entwickelt wie ein Junge. Und zu diesen Personen sagt dieses Gesetz erst mal überhaupt nichts."

    Am Ende wurde also aus den 22 Empfehlungen des Ethikrates eine Forderung herausgepickt, verwässert und in ein Gesetz gegossen, das mehr Fragen aufwirft als Klarheit liefert.
    Für den CDU-Politiker Peter Tauber ist die Änderung dennoch "ein wichtiger Schritt nach vorne". Lange habe er sich als Berichterstatter der Union für das Thema eingesetzt und im Bundestag auf die Situation von Intersexuellen aufmerksam gemacht:

    "Das Grundgesetz spricht ganz klar davon, dass allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen, geistigen und sonstigen Eigenschaften dieselben Grundrechte zustehen. Und wir stehen alle in der Pflicht, auch von staatlicher Seite, dass die im Grundgesetz verankerten Rechte und Pflichten allen Menschen gegenüber gewahrt werden."

    Forderungen nach einem Operationsverbot
    Auch die Grünen sprechen von einer "kleinen Revolution". Leider, schränkt Monika Lazar, die frauenpolitische Sprecherin der Partei, ein, habe sich die schwarz-gelbe Koalition nicht zu weiteren, in ihren Augen dringend notwendigen, Schritten durchringen können. Zum Beispiel zu einem Operationsverbot an Kindern, so wie es alle Oppositionsparteien und der Ethikrat gefordert hatten. Das hätte sich auch Lucie Veith gewünscht. Denn für viele Intersexuelle sei die neue gesetzliche Regelung eher nachrangig:

    "Wir fordern die körperliche Unversehrtheit der Kinder. Wir fordern, dass niemand mehr genital verstümmelt werden darf, damit die Gesellschaft zufrieden ist oder die Eltern zufrieden sind. Das geht natürlich einher, auch tatsächlich die eigene Identität entwickeln zu dürfen. Das: Wie nehme ich mich selber wahr und wie möchte ich selber leben? Diese Entscheidung soll ein Kind haben."

    Auch Hertha Richter-Appelt ist dafür, Kinder später selbst entscheiden zu lassen. Allerdings glaubt die Hamburger Sexualforscherin nicht, dass dafür eine neue Regelung nötig ist. Sie hält die jetzige Gesetzeslage für ausreichend:

    "Das Recht auf körperliche Unversehrtheit heißt, wenn ich keine in dem Sinne medizinische Indikation habe, dass jemand krank wird, wenn ich ihn nicht behandle, dann sollte man ihn auch nicht operieren."

    Der Psychologe Michael Wunder hält dagegen, dass Kinder noch immer operiert werden. Verlässliche Zahlen jedoch gibt es nicht.

    "Ich erwarte natürlich, um das Mal ganz aktuell zu sagen, von der neuen Bundesregierung, dass in diese Debatte noch mal neu Schwung kommt, weil die Argumente sind alle auf dem Tisch und es fehlt jetzt nicht mehr an Untersuchungen, an wissenschaftlichem Unterbau, jetzt fehlt es an politischer Durchführung."

    Fragwürdiger Entscheidungszwang
    Auch CDU-Politiker Peter Tauber sieht noch viele offene Fragen. An denen solle sich in Zukunft nicht nur das Familienministerium "abarbeiten" – Intersexualität müsse als echtes Querschnittsthema begriffen werden. Es reicht jedoch nicht, wenn allein der politische Prozess vorangetrieben, aber die Gesellschaft nicht ausreichend aufgeklärt wird.

    Wenn in den Schulbüchern meist nur von Mädchen und Jungen, von Frauen und Männern die Rede ist – und alles, was dazwischen liegt, ausgeklammert wird. Die Frankfurter Soziologin Julia Lademann plädiert dafür, sich peu à peu von den tradierten Geschlechtskategorien zu lösen:

    "Es gibt nicht zwei Schubladen: Männer – Frauen. Und jetzt haben wir die dritte Schublade, wo dann alles dazwischen irgendwie drin ist, sondern es gibt so ein Kontinuum, auf dem sich Menschen offensichtlich bewegen in ihrer Ausprägung sowohl biologisch als auch sozial. Und dann eben Menschen, die intersexuell sind, da auch quasi als normal reinpassen."

    Auch Frau K. versucht, ihr intersexuelles Kind so weit wie möglich selbstbestimmt und frei von Kategorien aufwachsen zu lassen. Denn ihr Kind hat schon früh Fragen gestellt, viel früher, als die Eltern damit gerechnet hatten.

    "Das geht los, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Und wir haben dann Sachen gesagt wie: Du hast Puzzleteile von beidem, und wir haben uns gedacht, wir sagen dir erst mal, dass Du ein Mädchen bist, aber eigentlich musst Du es uns sagen, wo du hingehörst. Wir haben nie gesagt: Du bist weder noch. Wir haben immer gesagt: Du hast was von beidem."

    Und das auch im Kindergarten und in der Schule. Familie K. hat gute Erfahrungen damit gemacht, offen über die Intersexualität ihres jüngsten Kindes zu sprechen. Mit Familie, Freunden, Nachbarn. Auch wenn ihr das erst mal sehr schwer gefallen sei, sagt Frau K. – doch die Reaktionen hätten sie darin bestärkt:

    "Letztlich braucht es doch nur ein Herz für diesen Menschen, und wenn ich zeige, dass ich keine Angst habe, dann brauchen die Leute um mich herum die Angst auch nicht. Und mein Kind hat dann die Angst nicht und kann für sich geradestehen."

    Bis Lucie Veith sich so annehmen konnte, wie sie ist, hat es Jahrzehnte gedauert. Jahrzehnte, in denen sie sich oft zurückgezogen hat, in ihr Atelier. Die Kunst wurde für sie zum Ventil. Ihre Bilder hängen überall in der Wohnung, im kleinen Flur, im gemütlichen Wohnzimmer, in der Essecke. Auch sie glaubt, dass die Menschen heute sehr viel toleranter sind als vermutet. Und dass der Wunsch vieler Betroffener – ganz losgelöst von Gesetzen und Verboten – deshalb nicht unerfüllt bleiben muss:

    "Ich weiß, dass intersexuelle Menschen sich nichts mehr wünschen als friedlich in der Gesellschaft zu leben. Als Teil der Gesellschaft. Zurück von der Insel, willkommen aufgenommen werden in die Gemeinschaft."