
Für Forscher in Deutschland ist die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen im Prinzip verboten. Menschliche embryonale Stammzellen können sich in fast alle Zelltypen verwandeln und gelten als wichtig für die Grundlagenforschung.
2002 erlaubte deshalb das Parlament einen begrenzten Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Seit 2007 gilt eine Stichtagsregelung. Sie ermöglicht die Einfuhr von sogenannten Stammzelllinien, die vor diesem Zeitpunkt hergestellt wurden.
Laut dem jüngsten Bericht wurden embryonale Stammzellen zum Beispiel zur Untersuchung von Pharmaka im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 Infektion und Symptomen im Magen-Darm-Trakt verwendet.
In einem weiteren Fall wurde zum Beispiel untersucht, ob aus menschlichen embryonalen Stammzellen eine Therapie zur Behandlung geschädigter Herzmuskelzellen infolge von Infarkten oder Entzündungen entwickelt werden kann.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.