Mitte der 90er Jahre erschütterte in Norddeutschland der Mord an einem jungen Mädchen die Öffentlichkeit. Der Täter, das war rasch klar, konnte mit den gängigen Methoden nicht ermittelt werden. Allerdings hatte er genetisches Material am Tatort hinterlassen. Ein Glücksfall, denn eigentlich musste jetzt nur das Genprofil der am Tatort gefunden Spur mit dem Genprofil potenzieller Täter verglichen werden, eigentlich… Eine wissenschaftlich erprobte Methode gab es zwar, es fehlte nur die gesetzliche Grundlage. Und die schuf der damalige Innenminister Manfred Kanther per Erlass. Leider nur hatte er dabei übersehen, dass ausschließlich Straftäter in die Datenbank aufgenommen werden durften, für die ein Richter den Gentest angeordnet hat – was aber vergleichsweise selten vorkam. Also hat es noch...
"…drei Jahre gedauert, bis diese Datenbank funktionstüchtig war, dass man eine gesetzliche Grundlage hatte, dass man Daten von rechtskräftig verurteilten Straftätern auch in der Datenbank zur Verfügung hatte, damit eben solche Fälle auch aufgeklärt werden können."
…sagt Professor Peter Schneider, Leiter der Abteilung für forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Mittlerweile enthält die Datenbank knapp 675.000 Genprofile von verurteilten Tätern und von Tatortspuren nicht aufgeklärter Verbrechen. Im Visier hat die Polizei vor allem Personen, die wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung angeklagt sind. Allerdings hat man auch festgestellt,…
" …dass gerade im Bereich der Massenkriminalität, also Diebstähle, Einbruchsdelikte, Autoaufbrüche, dass dort ein sehr großes Anwendungspotenzial ist, der Datenbank,..."
…also wurde vor zwei Jahren die Strafprozessordnung so geändert, dass genetische Profile von Tätern auch dann gespeichert werden dürfen, wenn die Taten zwar nicht von erheblicher Bedeutung sind, aber wiederholt begangen wurden. In Deutschland besteht das DNS-Muster aus insgesamt acht Merkmalspaaren. Jedes Merkmalspaar wird mit zwei Zahlen beschrieben, die DNS-Formel besteht also aus 16 Zahlen. Dabei sind die Merkmale…
"…im Grunde genommen nur bestimmte Abschnitte im menschlichen DNS-Strang, Teilstücke des DNS-Strangs, in denen auf molekularer Ebene eine Zählung von Basenpaarungen vorgenommen wird,…"
…wobei die Polizei – fährt Alexander Bachmann, Leiter der DNS-Analysedatei des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden fort – ausschließlich nicht kodierende Teile des DNS-Stranges nutzt, also jene Bereiche, auf denen keine Erbinformationen gespeichert sind. Einzige Ausnahme ist das Geschlecht: Die Fahnder wissen, ob sich hinter den gespeicherten Zahlenwerten eine Frau oder ein Mann verbirgt.
"Das ist als Unterscheidungskriterium von nicht so großer Bedeutung, das wird dann nur bei Mehrfachtreffern in der Datenbank noch mit dazu genommen."
66.000 Treffer wurden mit der Datei bisher erzielt, über 50.000 Straftaten aufgeklärt – Tendenz steigend. Allerdings hat auch der genetische Fingerabdruck seine Grenzen – weshalb der Kölner Rechtsmediziner Professor Peter Schneider vor einem zu sorglosen Umgang mit dem Verfahren warnt.
"Ich würde mir hier auch sehr viel mehr kritische Beweiswürdigung im Gerichtssaal wünschen, denn häufig wird der DNS-Beweise als absolut hingestellt, der über jede Kritik erhaben ist. Aber gerade bei schwierigen Spurenlagen, bei Mischungen und unklarer Entstehensweise ist es sehr, sehr wichtig, dass man dieses Beweisverfahren in jedem Fall auf den Prüfstand stellt und sieht, ob die Daten ordentlich und nach den Regeln der Kunst zustande gekommen sind."
"…drei Jahre gedauert, bis diese Datenbank funktionstüchtig war, dass man eine gesetzliche Grundlage hatte, dass man Daten von rechtskräftig verurteilten Straftätern auch in der Datenbank zur Verfügung hatte, damit eben solche Fälle auch aufgeklärt werden können."
…sagt Professor Peter Schneider, Leiter der Abteilung für forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Mittlerweile enthält die Datenbank knapp 675.000 Genprofile von verurteilten Tätern und von Tatortspuren nicht aufgeklärter Verbrechen. Im Visier hat die Polizei vor allem Personen, die wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung angeklagt sind. Allerdings hat man auch festgestellt,…
" …dass gerade im Bereich der Massenkriminalität, also Diebstähle, Einbruchsdelikte, Autoaufbrüche, dass dort ein sehr großes Anwendungspotenzial ist, der Datenbank,..."
…also wurde vor zwei Jahren die Strafprozessordnung so geändert, dass genetische Profile von Tätern auch dann gespeichert werden dürfen, wenn die Taten zwar nicht von erheblicher Bedeutung sind, aber wiederholt begangen wurden. In Deutschland besteht das DNS-Muster aus insgesamt acht Merkmalspaaren. Jedes Merkmalspaar wird mit zwei Zahlen beschrieben, die DNS-Formel besteht also aus 16 Zahlen. Dabei sind die Merkmale…
"…im Grunde genommen nur bestimmte Abschnitte im menschlichen DNS-Strang, Teilstücke des DNS-Strangs, in denen auf molekularer Ebene eine Zählung von Basenpaarungen vorgenommen wird,…"
…wobei die Polizei – fährt Alexander Bachmann, Leiter der DNS-Analysedatei des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden fort – ausschließlich nicht kodierende Teile des DNS-Stranges nutzt, also jene Bereiche, auf denen keine Erbinformationen gespeichert sind. Einzige Ausnahme ist das Geschlecht: Die Fahnder wissen, ob sich hinter den gespeicherten Zahlenwerten eine Frau oder ein Mann verbirgt.
"Das ist als Unterscheidungskriterium von nicht so großer Bedeutung, das wird dann nur bei Mehrfachtreffern in der Datenbank noch mit dazu genommen."
66.000 Treffer wurden mit der Datei bisher erzielt, über 50.000 Straftaten aufgeklärt – Tendenz steigend. Allerdings hat auch der genetische Fingerabdruck seine Grenzen – weshalb der Kölner Rechtsmediziner Professor Peter Schneider vor einem zu sorglosen Umgang mit dem Verfahren warnt.
"Ich würde mir hier auch sehr viel mehr kritische Beweiswürdigung im Gerichtssaal wünschen, denn häufig wird der DNS-Beweise als absolut hingestellt, der über jede Kritik erhaben ist. Aber gerade bei schwierigen Spurenlagen, bei Mischungen und unklarer Entstehensweise ist es sehr, sehr wichtig, dass man dieses Beweisverfahren in jedem Fall auf den Prüfstand stellt und sieht, ob die Daten ordentlich und nach den Regeln der Kunst zustande gekommen sind."