Dienstag, 19. März 2024

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Erforscht, entdeckt, entwickelt
Das Info-Update

Die Polizei warnt vor gefälschten Apple-Rechnungen +++ Die US-Regierung will "vertrauenswürdige KI" fördern +++ Die ersten Suchmaschinenplätze für Android sind versteigert +++ Facebook muss Deutsch können +++ Eine dauerhafte Internet-Abschaltung ist unzulässig +++ Facebook will manipulierte Videos wie Deepfakes verbieten +++ Telefónica erfüllt nicht die Auflagen bei der 4G-Versorgung

Von Michael Stang | 11.01.2020
Forschung aktuell: Computer und Kommunikation - Die Meldungen
Wochenrückblick aus der IT-Welt - das Info-Update bei „Computer und Kommunikation“ (Deutschlandradio)
Die Polizei warnt vor gefälschten Apple-Rechnungen
Betrüger versuchen derzeit, an Apple-ID-Daten von Nutzern in Deutschland zu gelangen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor E-Mails mit gefälschten Bestellbestätigungen und Rechnungen für vorgebliche App-Store-Einkäufe. Nutzer, die auf diesen Trick hereingefallen sind, sollten umgehend die Zugangsdaten für ihr Apple-Konto ändern, sonst sei zum Beispiel auch eine Erpressung über die Fernsperrungsfunktion der Geräte möglich. Die Polizei rät zudem, Apples Zwei-Faktor-Schutz zur Absicherung des Benutzer-Accounts zu aktivieren. Bereits im vergangenen Oktober waren ähnliche so genannte Phishing-Emails im Umlauf.
Quelle: Heise | Chip

Die US-Regierung will "vertrauenswürdige KI" fördern
US-Behörden sollen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Privatsphäre und die Bürgerrechte schützen, heißt es in den neuen Prinzipien, die das Office of Science and Technology Policy (OSTP) diese Woche vorstellte. Demnach setzt die US-Regierung nun auch auf "vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz" (KI) nach dem Vorbild Europas. Das Weiße Haus ruft alle US-Behörden auf, in KI-Regulierungsansätzen die Privatsphäre zu schützen sowie Rechte und Freiheiten der Bürger und amerikanische Werte zu fördern. Behörden sollen prüfen, ob die Ergebnisse und Entscheidungen eines KI-Systems Betroffene unrechtmäßig diskriminieren könnte, auch sei der Einsatz der Technik kenntlich zu machen. Zudem müssten Vertraulichkeit und Integrität verarbeiteter, gespeicherter und übertragener Informationen gesichert werden.
Quelle: White House | Heise

Die ersten Suchmaschinenplätze für Android sind versteigert
Ab dem 1. März 2020 gibt es innerhalb der EU eine Neuerung bei der Einrichtung eines Android-Smartphones oder –Tablets. Google will die Forderung der EU-Kommission umsetzen und wird Nutzern künftig bis zu drei Alternativen zur Google-Suche anbieten. Dazu hat das IT-Unternehmen für die entsprechenden Plätze eine Auktion durchgeführt. Auf der Webseite zu der Aktion Choice Screen hat der US-Konzern die Ergebnisse der ersten Auktionsrunde bekanntgegeben. Demnach haben in Deutschland Duckduckgo, GMX und Info.com die höchsten Gebote abgegeben. Diese drei Anbieter werden parallel zur Google-Suche bei der Einrichtung eines Android-Geräts in Deutschland vorgeschlagen.
Quelle: Android | Golem | Heise

Facebook muss Deutsch können
Der US-Konzern kann sich nicht mehr darauf berufen, Gerichtsbeschlüsse in deutscher Sprache nicht zu verstehen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Im betreffenden Fall hatte ein Facebook-Nutzer in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen das Soziale Netzwerk erwirkt. Facebooks Europazentrale in Irland bestand auf eine englische Übersetzung. Die Begründung: In deutscher Sprache verstehe man den Inhalt nicht. Dies ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Facebook stelle in Deutschland seine Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen seien ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar. Diesen ließen sich gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen, merkte das Gericht an. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig.
Quelle: Heise 

Eine dauerhafte Internet-Abschaltung ist unzulässig
Seit Anfang August 2019 haben die meisten Menschen in der Region Kaschmir in Indien aufgrund einer behördlichen Dauersperre kein Internet mehr. Zu diesem Vorgehen hat sich diese Woche der Oberste Gerichtshof in Neu-Delhi geäußert. Demnach verletzt eine unbefristete Sperre Indiens Telekommunikationsregeln. Das Gericht wies die Behörden an, binnen einer Woche alle Einschränkungen in Kaschmir zu überprüfen. Zudem sollen alle bisherigen und künftigen Anordnungen für Internet-Abschaltungen öffentlich gemacht werden. Die Freiheit, das Internet nutzen zu können, sei ein Grundrecht, hieß es in der Begründung.
Quelle: Mitteilung Gericht | SPIEGEL | Heise

Facebook will manipulierte Videos wie Deepfakes verbieten
Der US-Konzern will künftig Videos aus seinem sozialen Netzwerk entfernen, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipuliert worden sind. In diesen sogenannten Deepfakes werden etwa Gesichter ausgetauscht und Menschen Worte in den Mund gelegt, die sie nicht gesagt haben. Das IT-Unternehmen erklärte, dass Parodien oder Satire von der Neuregelung ausgenommen seien. Wie die Unterscheidung zwischen diesen Darstellungsformen und Deepfakes gemacht werden soll, wurde zunächst nicht erläutert. Kritiker bemängeln, dass die neuen Richtlinien von Facebook weiterhin manipulierte Videos zulassen, die nicht mithilfe von Künstlicher Intelligenz bearbeitet wurden, sondern mit einfacheren Methoden.
Quelle: Facebook | Agenturen

Telefónica erfüllt nicht die Auflagen bei der 4G-Versorgung
Beim Ausbau des Mobilfunknetzes 4G (LTE) kommen die Betreiber unterschiedlich gut voran. Das geht aus einem Bericht der Bundesnetzagentur hervor, der diese Woche veröffentlicht wurde. Die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica mussten der für die Aufsicht zuständigen Behörde zu Jahresbeginn melden, wie viel Prozent der deutschen Haushalte sie mit dem schnellen LTE-Standard versorgen können. Bundesweit melden Telekom und Vodafone jeweils mehr als 98 Prozent, Telefónica (O2) hingegen nur rund 84 Prozent. Damit liegt Telefónica weit unter den Vorgaben für das LTE-Netz. Der Bund hatte die Unternehmen verpflichtet, bis zum Jahreswechsel 98 Prozent der deutschen Haushalte mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 MBit pro Sekunde zu versorgen.
Quelle: Bundesnetzagentur | Agenturen