Mittwoch, 24. April 2024

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Erforscht, entdeckt, entwickelt
Das Info Update

Eine Sicherheitslücke im Samsung Galaxy S8 ermöglicht offenbar eine gezielte Überwachung +++ Der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt die Impfpass-App ab +++ Deutsche Polizeibehörden weiten den Einsatz der Gesichtserkennung deutlich aus +++ Die Staatliche Warn-App NINA wurde neu aufgelegt +++ In Deutschland wurden 139 5G-fähige Basisstationen in Betrieb genommen +++ In den USA dürfen Gesetze nicht mehr hinter einer Paywall versteckt werden +++ In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 14.000 Funklöcher +++

Von Michael Stang | 02.05.2020
Forschung aktuell: Computer und Kommunikation - Die Meldungen
Wochenrückblick aus der IT-Welt - das Info-Update bei „Computer und Kommunikation“ (Deutschlandradio)
Eine Sicherheitslücke im Samsung Galaxy S8 ermöglicht offenbar eine gezielte Überwachung
Einer Studie der IT-Sicherheitsforscherin Jiska Classen von der TU Darmstadt zufolge fehlt in Millionen Samsung-Smartphones ein Mechanismus, der die Datenübertragung zwischen Bluetooth-Geräten sicher verschlüsselt. Diese Schwachstelle könnten sich Hacker zunutze machen und Daten wie Passwörter oder Nachrichten, die zwischen Bluetooth-Geräten übertragen werden, im Klartext abfangen, berichtet der "Spiegel". Samsung bestätigte dem Magazin die Schwachstelle. Betroffen seien die Modelle Galaxy S8, S8+ und Note8. In den kommenden Tagen soll für diese Modelle ein Update zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Spiegel

Der Bundesdatenschutzbeauftragte lehnt die Impfpass-App ab
Die Bundesregierung will die rechtliche Basis für einen digitalen Immunitätsausweis schaffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber führt nun gravierende Bedenken gegen die vorgesehene Rechtsgrundlage für einen digitalen Seuchenpass ins Feld. In seiner Stellungnahme an den Deutschen Bundestag zum zweiten Pandemieschutzgesetz warnt er vor einer Diskriminierungswelle. Kelber befürchtet, dass die geforderte Bestätigung einer potenziellen Immunität gegen Infektionskrankheiten wie Covid-19 "zu einer Diskriminierung der Betroffenen" führen könne, wenn dieser Nachweis fehle. Sollten etwa Geschäfte die Nutzung ihres Angebotes von einem Immunitätsnachweis abhängig machen, wäre dies nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässig.
Quelle: BFDI

Deutsche Polizeibehörden weiten den Einsatz der Gesichtserkennung deutlich aus
Das umstrittene Ermittlungsverfahren der biometrischen Gesichtserkennung wird offenbar zunehmend zum Standardinstrument von Strafverfolgern in Deutschland. Die Polizeibehörden haben im BKA-Gesichtserkennungssystem GES im vergangenen Jahr fast 54.000 Recherchen durchgeführt. Zwei Jahre zuvor waren es noch 27.000. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Der Bestand an recherchefähigen Porträtbildern im zentralen polizeilichen Informationsverbund Inpol stieg demnach zum Jahreswechsel auf über 5,8 Millionen Lichtbilder.
Quelle: Heise

Die Staatliche Warn-App NINA wurde neu aufgelegt
Die App NINA – kurz für Notfall-Informations- und Nachrichten-App – wird seit 2015 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegeben. Der mobile Kanal für Warnmeldungen informiert bisher sieben Millionen Nutzerinnen und Nutzer zu aktuellen Gefahrenlagen. Dazu gehört etwa die Ausbreitung von Gefahrstoffen oder Großbränden, Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, zudem gab es Informationen zu Hochwasser oder zum Kampfmittelräumdienst. Wie das Bundesinnenministerium diese Woche mitteilte, wurde die App überarbeitet und informiert Bürgerinnen und Bürger nun auch zur Corona-Situation. Das Ministerium betonte, dass bei der Nutzung der kostenfreien App weder Standortdaten noch personenbezogene Daten von den Nutzern erhoben werden.
Quelle: BMI.Bund

In Deutschland wurden 139 5G-fähige Basisstationen in Betrieb genommen
Das geht aus dem Jahresbericht 2019 der Bundesnetzagentur hervor, der diese Woche veröffentlicht wurde. Die Zahl der Funkbasisstationen beim Ausbau der Mobilfunknetze ist demnach auf über 190.000 gestiegen. Von den über 35 Millionen Breitbandanschlüssen in Festnetzen erhöhte sich der Anteil der Anschlüsse mit mindestens 100 Mbit/s im vergangenen Jahr auf rund 26 Prozent. Jedoch nutzten noch 2,9 Millionen Breitbandkunden Ende 2019 Anschlüsse mit einer Datenrate von weniger als 10 Mbit/s.
Quelle: Bundesnetzagentur

In den USA dürfen Gesetze nicht mehr hinter einer Paywall versteckt werden
Das hat der US Supreme Court diese Woche entschieden. Zwar unterliegen Gesetzestexte nicht dem Copyright, jedoch geben viele US-Staaten diese bisher ausschließlich in Verbindung mit Anmerkungen heraus, die keine unmittelbare Gesetzeskraft haben. Für diese Anmerkungen haben die Behörden bisher ein Copyright beansprucht. So mussten Einwohner des US-Staates Georgia etwa 412 US-Dollar an den Verlag LexisNexis zahlen, wenn sie den verbindlichen Wortlaut der sie betreffenden Gesetze lesen möchten. Dagegen hatten Bürgerrechtler vor dem obersten Gerichtshof erfolgreich geklagt. Für die Werke von US-Gesetzgebern gibt es demnach genau wie für Werke von US-Richtern kein Copyright. Daher sind die Rechtstexte gemeinfrei, jede Person darf sie kopieren und verbreiten, heißt es in der Begründung.
Quelle: Beschluss | heise

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 14.000 Funklöcher
Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf eine Anfrage der FDP hervor. Die Frage war, wie viele sogenannte Rasterzellen zur Erfassung der Mobilfunkabdeckung in NRW in die Kategorie «kein Netz» fallen. Der Antwort zufolge gibt es in NRW rund 14.000 Funklöcher über bewohntem Gebiet. Das entspricht etwa 2,6 Prozent aller rund 546.000 Mobilfunk-Rasterzellen in NRW. Als Rasterzellen ohne Mobilfunkverfügbarkeit wurden solche ausgewertet, in denen weniger als 50 Prozent der Haushalte mit 3G und 4G versorgt sind.
Quelle: Agenturen