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Bundesrat
Erhöhung von Renten- und Pflegeversicherungsbeiträgen gebilligt

Die geplante Rentenerhöhung kann am 1. Juli in Kraft treten.

    Eine Person hält einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung in der Hand.
    Am 1. Juli wird es eine Rentenerhöhung geben. (picture alliance/ Fotostand/ K. Schmitt)
    Der Bundesrat stimmte der Anpassung zu. Danach sollen die Renten im Westen um knapp 4,4 Prozent und im Osten um fast 5,9 Prozent steigen. Damit wird zugleich die schrittweise Angleichung der Altersbezüge in Ost und West abgeschlossen. Betroffen sind 21 Millionen Rentner in Deutschland. Die Bundesregierung legt den Wert einmal im Jahr per Verordnung fest. Dadurch werden die Bezüge an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
    Die Länderkammer verständigte sich zudem auf eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung. Dieser wird ebenfalls zum 1. Juli um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben.
    Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.