
Damit soll die Frage geklärt werden, ob eine entsprechende Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten gewesen sei. Zur Begründung hieß es, der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre.
Die ursprünglich anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.
Klage auf Schadenersatz
Der Anwalt der Klägerin bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg. Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen Astrazeneca auf Schadenersatz. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 250.000 Euro und weitere Leistungen.
Die Frau hatte sich im März 2021 gegen Covid-19 impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen. Dagegen legte sie Berufung ein.
Einer der ersten Zivilprozesse
Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Vor dem Landgericht Rottweil läuft eine Verhandlung über eine Schadenersatzklage eines 58-Jährigen gegen Biontech. Er sieht seine Covid-19-Impfung ursächlich unter anderem für einen Augeninfarkt.
Weiterführende Informationen
Entschädigungen bei Impfschäden - Interview mit Alexander Ehlers, Medizinanwalt
Diese Nachricht wurde am 14.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.