Trotzdem: Das vorliegende Jahresergebnis ist das beste bisher. Für 2004 wird vorsichtig geschätzt, dass 240 Millionen Euro Überschuss erreicht werden könnten. Ein Drittel aller Agrarflächen und drei Viertel aller Waldflächen haben bereits Käufer gefunden. Und in der Zukunft soll noch mehr Geld verdient werden: Denn mit dem 30. Juni dieses Jahres endete die Antragsfrist für den begünstigten Landkauf nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz EALG. Das bedeutet, dass die BVVG die Wälder, Acker, Seen, Resthöfe und anderes künftig wirklich nach dem Marktpreis wird verkaufen können, deshalb kommt dann natürlich auch mehr bei den Verkäufen heraus:
Wir werden in Zukunft noch stärker als in der Vergangenheit darauf achten, dass wir wie ein normaler Kaufmann auch dabei ein optimales wirtschaftliches Ergebnis erzielen. Was heißt das? Wir werden in stärkerem Umfang Verkäufe auf der Basis von Ausschreibungen durchführen. Wir wollen in Zukunft in der Regel Flächen ausschreiben, weil wir auch die Erfahrung gemacht haben, dass wir bei einer Ausschreibung und Verkauf zum Höchstgebot deutlich bessere Preise erzielen, als wenn wir auf der Basis eines Gutachtens den Preis bestimmen.
Dass die BVVG in der Vergangenheit nicht gerade marktwirtschaftlich handeln konnte, hat dafür gesorgt, dass dem Bund mutmaßlich einiges an Geld entgangen ist. Denn die Vorzugspreise laden geradezu zu betrügerischem Verhalten ein. Ein Beispiel: Wer nach dem EALG zum Beispiel Wald kauft, ist gezwungen, seinen Wohnsitz in die Region zu verlegen. Immer wieder sind kritische Stimmen laut geworden, dass da so mancher zum Schnäppchenpreis gekauft hat, sich auf dem Papier in der Uckermark oder der Lausitz angemeldet hat, seinen Lebensmittelpunkt aber weiterhin in Düsseldorf oder am Starnberger See behalten hat. So nicht, sagt Geschäftsführer Wolfgang Horstmann:
Wir haben in einer breit angelegten Aktion mal überprüft, ob die Bewerber ihren Verpflichtungen auch nachgekommen sind. Und wie nicht anders zu erwarten war, sind wenige, aber zahlenmäßig doch einige dann im Netz hängengeblieben und wir haben dann auf der einen Seite eine Vertragsstrafe verhängt und sind auch vom Vertrag zurückgetreten. Da liegen uns erste Urteile vor und da haben, in diesem Fall sind es die Landgerichte, uns in unserer Rechtsauffassung bestärkt, dass wir von den Verträgen zurücktreten können.
Weiterhin bemüht man sich bei der BVVG zu verhindern, dass Ladenhüter entstehen, dass also kleinere Waldflächen etwa nicht im Paket mit höherwertigen Flächen verkauft werden und am Ende beim besten Willen nicht mehr verkauft werden können.