
Es bestehe der Verdacht der Untreue, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg mit. Grundlage der Ermittlungen ist den Angaben zufolge eine Anzeige des Bundes der Steuerzahler. Dabei geht es um die Zahlung von Funktionszulagen, die aufgrund einer Parlamentsreform seit 2020 unzulässig sind. Dem Verband zufolge gab es in der CDU-Fraktion trotz des Verbots Zahlungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro. Auch bei der AfD und der SPD weise die Rechnungslegung für das Jahr 2021 noch Zulagen aus.
Die betroffenen Fraktionen wollten sich zunächst nicht zu der Angelegenheit äußern.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.