
Es bestehe der Verdacht der Untreue, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg mit. Grundlage der Ermittlungen ist den Angaben zufolge eine Anzeige des Bundes der Steuerzahler. Dabei geht es um die Zahlung von Funktionszulagen, die aufgrund einer Parlamentsreform seit 2020 teilweise unzulässig sind. Dem Verband zufolge gab es in der CDU-Fraktion dennoch Zahlungen in Höhe von mehr als 100.000 Euro. Auch bei der AfD und der SPD weise die Rechnungslegung für das Jahr 2021 noch Zulagen aus.
Die SPD-Fraktion teilte mit, sie unterstütze die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und erteile alle erforderlichen Auskünfte. Auch die AfD erklärte, sämtliche erbetenen Unterlagen seien zur Verfügung gestellt worden. Den Vorwurf der Untreue weise man zurück. Die CDU äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorgang.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.