Gesetzentwurf
Ermittler sollen künftig Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen künftig bei der Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern Software zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen.

    Ein verdunkeltes Gesicht mit zahlreichen Punkten, die mit Linien verbunden sind.
    Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Deutschland zu erlauben. (mago images / Ikon Images / Gary Waters)
    Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser vor, wie eine Sprecherin bestätigte. Geplant ist demnach, dass Ermittler mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch der Abgleich von biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet soll erlaubt werden.
    Die geplante Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf die Festnahme der früheren RAF-Terroristin Klette. Ein kanadischer Journalist hatte die 65-Jährige bereits Monate zuvor mit einer Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht. Deutschen Ermittlern blieb dieses Vorgehen verwehrt.
    Diese Nachricht wurde am 09.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.