Hasskriminalität
Ermittlungen gegen Beschäftigte von X wegen Strafvereitelung - Herausgabe von Accountdaten verweigert

Wegen möglicher Strafvereitelung wird gegen Beschäftigte der Plattform X in Deutschland ermittelt.

    Die App X, ehemals Twitter, ist auf dem Display eines Smartphones zu sehen.
    Staatsanwaltschaft: "Es ist bereits seit Längerem bekannt, dass X in der Zusammenarbeit unkooperativ ist." (picture alliance / dpa / Silas Stein)
    Die Ermittlungen richten sich gegen drei Mitarbeiter, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mitteilte. Hintergrund ist demnach, dass X die Herausgabe von Accountdaten an Ermittlungsbehörden verweigert haben soll. Bei den Ermittlern in Südniedersachsen ist eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet angesiedelt. Ein Justizsprecher sagte, es sei bereits seit längerem bekannt, dass X in der Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften unkooperativ sei. Entgegen deutscher Rechtssprechung würden die Betreiber der Plattform von US-Unternehmer Elon Musk auch strafbare Aussagen als Meinungsfreiheit einstufen. Eine Reaktion des Unternehmens lag auf Anfrage zunächst nicht vor.
    Diese Nachricht wurde am 29.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.