
Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Der Mann soll Informationen über den psychischen Zustand des späteren Todesschützen innerhalb der Waffenbehörde nicht weitergeleitet haben. Auch gegen drei Mitglieder des Schießclubs des Täters werde ermittelt.
Der Mann hatte am 9. März auf einer Versammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg sieben Menschen und sich selbst erschossen.
Diese Nachricht wurde am 27.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.