
Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, teilte die Behörde mit. Ein vierter Beteiligter, der einen Hitlergruß zeigte und ein Hitlerbärtchen andeutete, soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Fall hatte im Mai vergangenen Jahres bundesweit Empörung ausgelöst und eine Debatte über die Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungen in der Bevölkerung ausgelöst.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.