
Ein Sprecher der Behörde teilte mit, das Verfahren sei formal eingeleitet worden, weil Privatpersonen wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht Anzeigen erstattet hätten. Es sei aber kein Anfangsverdacht gegeben. Ein russischer Nachrichtendienst hatte eine Schaltkonferenz von vier hohen Offizieren der Luftwaffe abgehört, die teils über unsichere Leitungen zugeschaltet waren. Sie sprachen über mögliche Einsatzszenarien für den Taurus- Marschflugkörper, sollte er doch noch an die Ukraine geliefert werden.
Wie die Staatsanwaltschaft Berlin weiter mitteilte, hätten insbesondere keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln vorgelegen.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.