
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, flossen bisher rund 6,2 Milliarden Euro an Wiederaufbauhilfe. Davon seien 5,2 Milliarden an die besonders stark betroffenen Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen gegangen. Eine Milliarde wurde für die Wiederherstellung von Bundes-Infrastruktur eingesetzt. Insgesamt hat der Bund ein Sondervermögen von 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereitgestellt. Die Frist für Erstanträge endete am 30. Juni dieses Jahres. Es sei deshalb noch nicht absehbar, um wie viel sich das bisher von den Ländern gemeldete Gesamtschadensvolumen von zehn Milliarden Euro erhöhen werde, hieß es aus dem Finanzministerium.
Die Mittel des Sondervermögens sind ausschließlich für die Beseitigung von Flutschäden und den Wiederaufbau nach der Katastrophe im Juli 2021 vorgesehen. Für neue Hochwasserschutzmaßnahmen können sie nach Angaben der Bundesregierung nicht verwendet werden.
Diese Nachricht wurde am 14.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
