
Das teilte Bürgermeister Trzaskowski nach der Eintragung im Rathaus mit. Weitere Anträge sollen zeitnah geprüft werden. Das Oberverwaltungsgericht in Warschau hatte Ende März entschieden, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen anerkannt werden müssen. Vorausgegangen war ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Bislang hatten polnische Standesämter die Anerkennung von im EU-Ausland ausgestellten Heiratsurkunden verweigert. Für Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren im Land selbst gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Regierung von Ministerpräsident Tusk hat ein entsprechendes Gesetz angekündigt. Die Mehrheit der Menschen in Polen lehnt dies ab.
Diese Nachricht wurde am 15.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
