
Weitere Anträge sollen nach Angaben von Bürgermeister Trzaskowski geprüft werden. Das Oberverwaltungsgericht Warschau hatte Ende März entschieden, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden müssen. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Für Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren im Land selbst gibt es bisher keine rechtliche Grundlage. Die Regierung von Ministerpräsident Tusk kündigte jedoch ein entsprechendes Gesetz an.
Diese Nachricht wurde am 15.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
