
Generell sieht die Bestimmung vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Konkret gilt diese Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten in neu ausgewiesenen Baugebieten, für die jetzt ein Antrag gestellt wird. Für bestehende Häuser sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
Die Bundesregierung will mit dem Gebäude-Energie-Gesetz nach eigenen Angaben die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und so das Klima schützen. Das Gesetz hatte für teils heftige Kritik sowie Streit in der Bundesregierung gesorgt.
Diese Nachricht wurde am 01.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.