Missbrauch durch Priester
Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld zahlen - Kritik von Betroffeneninitiative Eckiger Tisch

Das Landgericht Köln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Kölner Erzbistum abgewiesen.

    Schräg von unten fotografiert: Das Südportal des Kölner Doms.
    Im Missbrauchsfall um einen Priester aus dem Erzbistum Köln, wurde die Klage der Betroffenen auf Schmerzensgeld abgewiesen. (picture alliance / Daniel Kalker)
    Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester als dessen Pflegetochter missbraucht worden war. Laut dem Urteil fanden die Taten im Privaten statt. Ein Zusammenhang zur kirchlichen Tätigkeit scheide deshalb aus. Der Beschuldigte war der Pflegevater der Betroffenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln ist möglich.

    Betroffeneninitiative Eckiger Tisch: Schande für den Rechtsstaat

    Die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch kritisierte den Richterspruch als Schande für den Rechtsstaat und wies die Argumentation zurück. Der alleinstehende Kleriker habe versprochen, zölibatär zu leben und damals die Obhut über die Pflegetochter nur erhalten, weil er Priester gewesen sei.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.