Der mündige und gut informierte Verbraucher ist das Leitbild, welches zu Anlässen wie dem Weltverbrauchertag, gern in den Vordergrund gestellt wird. Doch vieles von diesem optimalen Leitbild ist noch immer Fiktion. Deshalb heben die europäischen Verbraucherschutzorganisationen in diesem Jahr vor allem die Verbraucherbildung als notwendige Voraussetzung hervor. Besonders in den Schulen spielen aber Themen wie Werbung, Ernährung oder auch der Umgang mit Geld nur eine untergeordnete Rolle. Die wenigsten Lehrer könnten diese Unterrichtsthemen anbieten – zuwenig Lehrbücher und auch zu wenig Zeit im Stundenplan seien dafür vorgesehen, sagt Edda Müller vom Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Für sie zeigt sich seit Jahren das gleiche Bild.
"Jugendliche und Kinder werden oft aus den Schulen entlassen, ohne dass sie Alltagskompetenz mitbringen. Alltagskompetenz ist, was man beispielsweise beachten muss, wenn ein Kreditvertrag abgeschlossen wird oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. All das sind Dinge, die sich hinter dem Slogan 'Man lernt nicht für die Schule, sondern für das Leben' verbergen sollten. Das wird aber zu wenig in den Schulen geleistet."
Denn nur mit einem guten Vorwissen ließen sich auch Fehler vermeiden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb auch Umfragen an den Schulen gestartet – die Ergebnisse sind ernüchternd. Defizite finden sich vor allem bei Real- und Gesamtschülern, Wissenslücken über Lebensmittelinhaltsstoffe oder über die Tücken eines Handy-Tarifvertrages beispielsweise. Doch den Verbraucherschützern brennt noch mehr auf den Nägeln. Die Politik müsse endlich die Rechte der Verbraucher stärken. Ein Verbraucherinformationsgesetz könnte da helfen, doch der gegenwärtige Entwurf aus dem Hause Seehofer, des zuständigen Ministeriums, sei dürftig, sagt beispielsweise Thilo Bode, der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch.
"Alle Informationen, die die Verbraucher vorher nicht erhalten haben, erhalten sie jetzt auch nicht. Nicht nur Geschäftsgeheimnisse können geltend gemacht werden, sondern auch Informationen, die Geschäftsgeheimnissen vergleichbar sind. Es gibt somit für die Hersteller vielerlei Ausschlussrechte. Somit können auch die Behörden wichtige Informationen nicht liefern. In anderen europäischen Ländern hingegen kann man schon längst die Ergebnisse von Lebensmitteluntersuchungen einsehen. Eine wichtige Information, denn wenn die öffentlich gemacht werden, dann gibt es einen Druck auf die Unternehmen, die Regeln auch einzuhalten. Mit dem Gesetzentwurf ist dies aber nach wie vor nicht möglich."
Auch Edda Müller teilt die Kritik am geplanten Verbraucherinformationsgesetz. Der Geltungsbereich müsse über Lebensmittel deutlich hinausgehen. Und die Ausnahmeregelungen für die Hersteller seien deutlich zu viele. Man wünscht sich für Verbraucher und Hersteller ein Verhältnis auf gleicher Augenhöhe. Doch ist dies selbst bei gut gemeinten Gesetzen nicht automatisch der Fall. Das reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sei beispielsweise in der Praxis bedeutungslos, sagt Edda Müller.
"Unser Werberecht ist heute so konstruiert, dass der Verbraucher keine individuellen Rechte daraus ableiten kann. Das heißt, wenn er durch irreführende Werbung zu einem Kaufvertrag gekommen ist, und später auf Grund unserer Klagebefugnisse Recht bekommt, dass es sich um irreführende Werbung gehandelt hat, dann kann der Käufer von seinem Kaufvertrag aber nicht zurücktreten. Diesem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb fehlen alle ökonomischen Sanktionsinstrumente."
Somit sei Politik für den Verbraucher und dessen Rechte stets das berühmte Bohren dicker Bretter. Die Politik könnte allerdings hierzulande mehr leisten, sagt Foodwatch-Chef Thilo Bode.
"Das Problem ist, dass es kein verbraucherpolitisches Konzept gibt, weder Frau Künast hatte dies, noch Herr Seehofer hat es. Aus unserer Sicht müssen in erster Linie die Verbraucherrechte gestärkt werden. Dazu gehören auch Klagerechte. Im Umweltrecht können etwa Verbände auch klagen, wenn Behörden Maßnahmen nicht ordentlich durchführen. Das ist im Verbraucherrecht weitgehend verwehrt. Wir brauchen auch härtere Strafen und Sanktionen. Wenn Sie heute ein Nitrofen-kontaminiertes Putenschnitzel verkaufen, müssen Sie nicht befürchten bestraft zu werden. Das hat der Nitrofenskandal gezeigt. Wir brauchen auch das Recht der Verbraucher, auf Schadenersatz zu klagen."
Thilo Bode mag übrigens diesen Weltverbrauchertag gar nicht besonders. An solchen Tagen bestehe immer die Gefahr, das kluge Reden gehalten werden, die Verbesserungsansätze dann aber schnell vergessen würden - bis zum nächsten Weltverbrauchertag.
"Jugendliche und Kinder werden oft aus den Schulen entlassen, ohne dass sie Alltagskompetenz mitbringen. Alltagskompetenz ist, was man beispielsweise beachten muss, wenn ein Kreditvertrag abgeschlossen wird oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. All das sind Dinge, die sich hinter dem Slogan 'Man lernt nicht für die Schule, sondern für das Leben' verbergen sollten. Das wird aber zu wenig in den Schulen geleistet."
Denn nur mit einem guten Vorwissen ließen sich auch Fehler vermeiden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb auch Umfragen an den Schulen gestartet – die Ergebnisse sind ernüchternd. Defizite finden sich vor allem bei Real- und Gesamtschülern, Wissenslücken über Lebensmittelinhaltsstoffe oder über die Tücken eines Handy-Tarifvertrages beispielsweise. Doch den Verbraucherschützern brennt noch mehr auf den Nägeln. Die Politik müsse endlich die Rechte der Verbraucher stärken. Ein Verbraucherinformationsgesetz könnte da helfen, doch der gegenwärtige Entwurf aus dem Hause Seehofer, des zuständigen Ministeriums, sei dürftig, sagt beispielsweise Thilo Bode, der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch.
"Alle Informationen, die die Verbraucher vorher nicht erhalten haben, erhalten sie jetzt auch nicht. Nicht nur Geschäftsgeheimnisse können geltend gemacht werden, sondern auch Informationen, die Geschäftsgeheimnissen vergleichbar sind. Es gibt somit für die Hersteller vielerlei Ausschlussrechte. Somit können auch die Behörden wichtige Informationen nicht liefern. In anderen europäischen Ländern hingegen kann man schon längst die Ergebnisse von Lebensmitteluntersuchungen einsehen. Eine wichtige Information, denn wenn die öffentlich gemacht werden, dann gibt es einen Druck auf die Unternehmen, die Regeln auch einzuhalten. Mit dem Gesetzentwurf ist dies aber nach wie vor nicht möglich."
Auch Edda Müller teilt die Kritik am geplanten Verbraucherinformationsgesetz. Der Geltungsbereich müsse über Lebensmittel deutlich hinausgehen. Und die Ausnahmeregelungen für die Hersteller seien deutlich zu viele. Man wünscht sich für Verbraucher und Hersteller ein Verhältnis auf gleicher Augenhöhe. Doch ist dies selbst bei gut gemeinten Gesetzen nicht automatisch der Fall. Das reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sei beispielsweise in der Praxis bedeutungslos, sagt Edda Müller.
"Unser Werberecht ist heute so konstruiert, dass der Verbraucher keine individuellen Rechte daraus ableiten kann. Das heißt, wenn er durch irreführende Werbung zu einem Kaufvertrag gekommen ist, und später auf Grund unserer Klagebefugnisse Recht bekommt, dass es sich um irreführende Werbung gehandelt hat, dann kann der Käufer von seinem Kaufvertrag aber nicht zurücktreten. Diesem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb fehlen alle ökonomischen Sanktionsinstrumente."
Somit sei Politik für den Verbraucher und dessen Rechte stets das berühmte Bohren dicker Bretter. Die Politik könnte allerdings hierzulande mehr leisten, sagt Foodwatch-Chef Thilo Bode.
"Das Problem ist, dass es kein verbraucherpolitisches Konzept gibt, weder Frau Künast hatte dies, noch Herr Seehofer hat es. Aus unserer Sicht müssen in erster Linie die Verbraucherrechte gestärkt werden. Dazu gehören auch Klagerechte. Im Umweltrecht können etwa Verbände auch klagen, wenn Behörden Maßnahmen nicht ordentlich durchführen. Das ist im Verbraucherrecht weitgehend verwehrt. Wir brauchen auch härtere Strafen und Sanktionen. Wenn Sie heute ein Nitrofen-kontaminiertes Putenschnitzel verkaufen, müssen Sie nicht befürchten bestraft zu werden. Das hat der Nitrofenskandal gezeigt. Wir brauchen auch das Recht der Verbraucher, auf Schadenersatz zu klagen."
Thilo Bode mag übrigens diesen Weltverbrauchertag gar nicht besonders. An solchen Tagen bestehe immer die Gefahr, das kluge Reden gehalten werden, die Verbesserungsansätze dann aber schnell vergessen würden - bis zum nächsten Weltverbrauchertag.