Jule Reimer: Schluss mit dem blauen Dunst während der Arbeitszeit. Raucherpausen kosten Betriebe bares Geld und stören den Arbeitsablauf. Das sagt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft. Hinzu kommt: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten, Beschäftigte haben einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
– Frage an Martina Perreng, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin: Der Gang zur Toilette gilt als zulässige Arbeitsunterbrechung. Gibt es denn ein Recht auf eine Raucherpause?
Martina Perreng: Nein, es gibt kein Recht auf eine Raucherpause. Es gibt lediglich das Recht auf eine Pause, in der ich dann natürlich auch rauchen kann. Aber bei den Raucherpausen handelt es sich ja meistens um kurze Unterbrechungen, die eben mit den eigentlichen, im Arbeitszeitgesetz geregelten Pausen nichts zu tun haben.
Reimer: Rauchen verteilt sich bei manchem Raucher häppchenweise über den Tag. Hinzu kommt berechtigterweise die Mittagspause. Könnte da bei Nichtrauchern das Gefühl aufkommen, Raucher können einfach mehr Pausen machen?
Perreng: Das ist sicherlich nicht auszuschließen. Andererseits gab es ja in den letzten Jahren eine Tendenz in immer mehr Unternehmen, die Unternehmen rauchfrei zu machen. Insofern wird dem Interesse der Nichtraucher ja durchaus Rechnung getragen. Und die Rauchpausen können durchaus auch einen gewissen Interessenausgleich zwischen diesen unterschiedlichen Interessen darstellen und damit auch zu Befriedungen im Unternehmen beitragen.
Reimer: Wie weit darf ich denn dann Raucherpausen machen?
Perreng: Richtig gesetzlich geregelt ist das nicht. Das ist letztendlich eine Gewährung des Arbeitgebers, in geringem Umfange die Arbeit unterbrechen zu können, so wie es ja auch durchaus üblich ist, dass man mal mit einem Kollegen auch einen privaten Schwatz hält. Also, so ganz klare Regelungen gibt es dazu nicht. Es ist natürlich klar, dass solche Raucherpausen auch eine gewisse Missbrauchsanfälligkeit haben, aber bevor man sie ganz verbietet, sollte man vielleicht lieber den Beschäftigten klar machen, dass sie eben halt nicht über Gebühr ausgedehnt werden dürfen.
Reimer: Gibt es eine Definition dessen, was überbordend sein könnte?
Perreng: Na ja, ich denke, dass es angemessen ist, wenn man einmal in der Stunde vielleicht eine kurze Raucherpause macht - die dauert ja in der Regel nicht länger als fünf Minuten -, dass das schon akzeptabel ist. Wenn man es ganz genau machen will, kann man es so machen, wie es ja auch in einigen Unternehmen schon gehandhabt wird, dass derjenige, der eine Raucherpause macht, auch ausstempelt. Das heißt, er muss die Zeit, die er aufwendet zum Rauchen, dann eben nacharbeiten.
Reimer: Raucherpausen sollten in Maßen am Arbeitsplatz toleriert werden. Das empfiehlt die Arbeitsrechtlerin Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund, übrigens eine Nichtraucherin. Stimmt's?
Perreng: Genau.
Reimer: Danke schön!
Perreng: Ja, gerne.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
– Frage an Martina Perreng, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin: Der Gang zur Toilette gilt als zulässige Arbeitsunterbrechung. Gibt es denn ein Recht auf eine Raucherpause?
Martina Perreng: Nein, es gibt kein Recht auf eine Raucherpause. Es gibt lediglich das Recht auf eine Pause, in der ich dann natürlich auch rauchen kann. Aber bei den Raucherpausen handelt es sich ja meistens um kurze Unterbrechungen, die eben mit den eigentlichen, im Arbeitszeitgesetz geregelten Pausen nichts zu tun haben.
Reimer: Rauchen verteilt sich bei manchem Raucher häppchenweise über den Tag. Hinzu kommt berechtigterweise die Mittagspause. Könnte da bei Nichtrauchern das Gefühl aufkommen, Raucher können einfach mehr Pausen machen?
Perreng: Das ist sicherlich nicht auszuschließen. Andererseits gab es ja in den letzten Jahren eine Tendenz in immer mehr Unternehmen, die Unternehmen rauchfrei zu machen. Insofern wird dem Interesse der Nichtraucher ja durchaus Rechnung getragen. Und die Rauchpausen können durchaus auch einen gewissen Interessenausgleich zwischen diesen unterschiedlichen Interessen darstellen und damit auch zu Befriedungen im Unternehmen beitragen.
Reimer: Wie weit darf ich denn dann Raucherpausen machen?
Perreng: Richtig gesetzlich geregelt ist das nicht. Das ist letztendlich eine Gewährung des Arbeitgebers, in geringem Umfange die Arbeit unterbrechen zu können, so wie es ja auch durchaus üblich ist, dass man mal mit einem Kollegen auch einen privaten Schwatz hält. Also, so ganz klare Regelungen gibt es dazu nicht. Es ist natürlich klar, dass solche Raucherpausen auch eine gewisse Missbrauchsanfälligkeit haben, aber bevor man sie ganz verbietet, sollte man vielleicht lieber den Beschäftigten klar machen, dass sie eben halt nicht über Gebühr ausgedehnt werden dürfen.
Reimer: Gibt es eine Definition dessen, was überbordend sein könnte?
Perreng: Na ja, ich denke, dass es angemessen ist, wenn man einmal in der Stunde vielleicht eine kurze Raucherpause macht - die dauert ja in der Regel nicht länger als fünf Minuten -, dass das schon akzeptabel ist. Wenn man es ganz genau machen will, kann man es so machen, wie es ja auch in einigen Unternehmen schon gehandhabt wird, dass derjenige, der eine Raucherpause macht, auch ausstempelt. Das heißt, er muss die Zeit, die er aufwendet zum Rauchen, dann eben nacharbeiten.
Reimer: Raucherpausen sollten in Maßen am Arbeitsplatz toleriert werden. Das empfiehlt die Arbeitsrechtlerin Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund, übrigens eine Nichtraucherin. Stimmt's?
Perreng: Genau.
Reimer: Danke schön!
Perreng: Ja, gerne.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.