Georg Ehring: Risiken gibt es auch bei der Geldanlage. Die Aussicht auf hohe Zinsen oder andere Erträge ist regelmäßig mit Risiken verbunden. In der Finanzkrise haben das viele Kunden auf unangenehme Weise gemerkt. Manche haben große Summen verloren, vielleicht sogar die gesamte Altersvorsorge. Die Bundesregierung hat versprochen, die Anlegerinformation zu verbessern. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein neues Anlegerschutzgesetz beschlossen. Darüber möchte ich jetzt sprechen mit Lars Labryga. Er ist Vorstandsmitglied bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Guten Tag, Herr Labryga.
Lars Labryga: Guten Tag, Herr Ehring.
Ehring: Herr Labryga, wird der Anlegerschutz denn jetzt tatsächlich besser?
Labryga: Er wird punktuell nachgebessert. Es sind ja drei Schwerpunkte, die hier zu erkennen sind, und in allen Bereichen sind kleine Verbesserungen erkennbar, aber auch großer Nachholbedarf zeichnet sich bereits ab, wenn die Erfahrung mit diesen Regelungen gemacht worden sein dürften.
Ehring: Kommen wir zunächst mal zu dem, wo es verbessert wird. Was ist das vor allem? Es gibt ja jetzt einen Beipackzettel auch für Geldanlageprodukte.
Labryga: Ja. Dieser Beipackzettel ist in der Tat sinnvoll. Er ist eine Folge des Scheitern, dass die Institute sich über so was geeinigt haben. Jetzt soll für jeden Anleger, und auch für die sprichwörtliche Lieschen Müller deutlich sein, worum es in den Finanzinstrumenten geht. Hier muss man noch sich fragen, ob das wirklich gelingen kann, auch komplexe Finanzprodukte so zu erklären, dass sie verständlich werden. Und besser wäre aus unserer Sicht auf jeden Fall gewesen, wenn eine Verweispflicht auf Informationen staatlicher Stellen erforderlich gewesen wäre, wo zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt, was es mit den einzelnen Produkten auf sich hat. Das wäre besser gewesen. Aber jetzt sollen es die Anbieter selbst machen.
Ehring: Und wenn die Anbieter das selbst machen, dann könnten sie auch unter Umständen was heraus lassen?
Labryga: Ja. Das wird zwar kontrolliert, aber das wird dann auch nicht nachgeführt aktuellen Entwicklungen. Also ich will hier nicht unken. Man wird erst mal abwarten müssen, wie die dann im Detail aussehen. Aber ich stelle es mir sehr schwer vor, das auf ein, zwei Seiten in sinnvoller Weise zusammenzufassen.
Ehring: Viele Bankanbieter und viele Kapitalanbieter bekommen ja Provision dafür, wenn sie ein bestimmtes Produkt verkaufen, und es war immer die Forderung, auch diese Provisionen öffentlich zu machen. Geht das Gesetz da Ihrer Ansicht nach weit genug?
Labryga: Die Provision für das Einzelprodukt muss nach der sogenannten MiFID bereits öffentlich gemacht werden. Sinnvoll wäre es, wenn man die Provisionen für die Alternativprodukte auch sehen könnte. Damit man zum Beispiel sieht, dass der Berater einem systematisch das provisionsstärkste Produkt angedeihen lässt. Der Gesetzentwurf jetzt sieht lediglich eine Datenbank vor, wo die Verantwortlichen für solche Provisionsverhaltensweisen benannt werden müssen und dann im Einzelfall abgemahnt werden. Das geht aus unserer Sicht keinesfalls weit genug. Die provisionsgetriebene Struktur des ganzen Gewerbes müsste aufgebrochen werden. Also konkret: Der Gesetzgeber sollte dazu verpflichten, daneben auch Honorarberatung, also Beratung, die pro Stunde bezahlt wird, anzubieten. Das ist sehr viel transparenter.
Ehring: Es gibt den grauen Kapitalmarkt, wo Anleger auch viel Geld verlieren. Der soll besser kontrolliert werden. Wie sind Sie da mit den Vorstellungen der Bundesregierung zufrieden?
Labryga: Hier war ja vorgesehen worden, die Kontrolle der Berater der BAFin, also jener Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zu unterwerfen. Das Wirtschaftsministerium hat gesagt, nein, es muss in der Gewerbeaufsicht sein. Im vierten Quartal kommen jetzt dazu erst neue Regeln. Am grauen Kapitalmarkt generell finden sich sehr viele Produkte, mit denen Anleger viel Geld verdienen, neben natürlich auch guten Produkten, aber hier ist besonderer Sachverstand erforderlich, wenn ein Anleger sich darauf einlässt.
Ehring: Und die Vermittler, haben die immer einen genügenden Sachverstand?
Labryga: Das wird nicht ausreichend überprüft. Das ist ja kein festgelegter Beruf, und das soll jetzt immerhin bei den Instituten dadurch nachgewiesen werden, dass in dieser Datenbank auch die notwendige Ausbildung nachgewiesen werden muss. Aber wie gesagt, für den grauen Kapitalmarkt gilt das ja noch nicht; da kommt die Regelung erst noch.
Ehring: Greifen die Strafandrohungen, wenn jemand etwas falsch gemacht hat bei der Beratung?
Labryga: Ich will es nicht zu negativ sehen, aber ich kann es mir nicht so richtig vorstellen. Dass dadurch wirklich ein ganzes System, das bisher auf Provisionen basiert hat und auf Vertriebsvorgaben - das steht ja auch in der Begründung des Gesetzes selbst drin; es entstehe der Eindruck, dass Kundeninteressen nicht die entscheidende Rolle spielten bei der Beratung -, dass man das durch nachfassende Kontrolle grundlegend ändern könnte, das ist bisher in wenigen Bereichen gelungen und bleibt auch hier abzuwarten. Eine direkte Regelung, die sagt, allein Provisionen jedenfalls nicht mehr alternativlos als Modell für den Kunden, wäre hier sehr viel besser gewesen, und die Honorarberatung, wo der Berater alle Provisionen weitergibt, ist auf jeden Fall besser.
Ehring: Lars Labryga war das. Herzlichen Dank. Er ist Vorstandsmitglied bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.
Lars Labryga: Guten Tag, Herr Ehring.
Ehring: Herr Labryga, wird der Anlegerschutz denn jetzt tatsächlich besser?
Labryga: Er wird punktuell nachgebessert. Es sind ja drei Schwerpunkte, die hier zu erkennen sind, und in allen Bereichen sind kleine Verbesserungen erkennbar, aber auch großer Nachholbedarf zeichnet sich bereits ab, wenn die Erfahrung mit diesen Regelungen gemacht worden sein dürften.
Ehring: Kommen wir zunächst mal zu dem, wo es verbessert wird. Was ist das vor allem? Es gibt ja jetzt einen Beipackzettel auch für Geldanlageprodukte.
Labryga: Ja. Dieser Beipackzettel ist in der Tat sinnvoll. Er ist eine Folge des Scheitern, dass die Institute sich über so was geeinigt haben. Jetzt soll für jeden Anleger, und auch für die sprichwörtliche Lieschen Müller deutlich sein, worum es in den Finanzinstrumenten geht. Hier muss man noch sich fragen, ob das wirklich gelingen kann, auch komplexe Finanzprodukte so zu erklären, dass sie verständlich werden. Und besser wäre aus unserer Sicht auf jeden Fall gewesen, wenn eine Verweispflicht auf Informationen staatlicher Stellen erforderlich gewesen wäre, wo zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt, was es mit den einzelnen Produkten auf sich hat. Das wäre besser gewesen. Aber jetzt sollen es die Anbieter selbst machen.
Ehring: Und wenn die Anbieter das selbst machen, dann könnten sie auch unter Umständen was heraus lassen?
Labryga: Ja. Das wird zwar kontrolliert, aber das wird dann auch nicht nachgeführt aktuellen Entwicklungen. Also ich will hier nicht unken. Man wird erst mal abwarten müssen, wie die dann im Detail aussehen. Aber ich stelle es mir sehr schwer vor, das auf ein, zwei Seiten in sinnvoller Weise zusammenzufassen.
Ehring: Viele Bankanbieter und viele Kapitalanbieter bekommen ja Provision dafür, wenn sie ein bestimmtes Produkt verkaufen, und es war immer die Forderung, auch diese Provisionen öffentlich zu machen. Geht das Gesetz da Ihrer Ansicht nach weit genug?
Labryga: Die Provision für das Einzelprodukt muss nach der sogenannten MiFID bereits öffentlich gemacht werden. Sinnvoll wäre es, wenn man die Provisionen für die Alternativprodukte auch sehen könnte. Damit man zum Beispiel sieht, dass der Berater einem systematisch das provisionsstärkste Produkt angedeihen lässt. Der Gesetzentwurf jetzt sieht lediglich eine Datenbank vor, wo die Verantwortlichen für solche Provisionsverhaltensweisen benannt werden müssen und dann im Einzelfall abgemahnt werden. Das geht aus unserer Sicht keinesfalls weit genug. Die provisionsgetriebene Struktur des ganzen Gewerbes müsste aufgebrochen werden. Also konkret: Der Gesetzgeber sollte dazu verpflichten, daneben auch Honorarberatung, also Beratung, die pro Stunde bezahlt wird, anzubieten. Das ist sehr viel transparenter.
Ehring: Es gibt den grauen Kapitalmarkt, wo Anleger auch viel Geld verlieren. Der soll besser kontrolliert werden. Wie sind Sie da mit den Vorstellungen der Bundesregierung zufrieden?
Labryga: Hier war ja vorgesehen worden, die Kontrolle der Berater der BAFin, also jener Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, zu unterwerfen. Das Wirtschaftsministerium hat gesagt, nein, es muss in der Gewerbeaufsicht sein. Im vierten Quartal kommen jetzt dazu erst neue Regeln. Am grauen Kapitalmarkt generell finden sich sehr viele Produkte, mit denen Anleger viel Geld verdienen, neben natürlich auch guten Produkten, aber hier ist besonderer Sachverstand erforderlich, wenn ein Anleger sich darauf einlässt.
Ehring: Und die Vermittler, haben die immer einen genügenden Sachverstand?
Labryga: Das wird nicht ausreichend überprüft. Das ist ja kein festgelegter Beruf, und das soll jetzt immerhin bei den Instituten dadurch nachgewiesen werden, dass in dieser Datenbank auch die notwendige Ausbildung nachgewiesen werden muss. Aber wie gesagt, für den grauen Kapitalmarkt gilt das ja noch nicht; da kommt die Regelung erst noch.
Ehring: Greifen die Strafandrohungen, wenn jemand etwas falsch gemacht hat bei der Beratung?
Labryga: Ich will es nicht zu negativ sehen, aber ich kann es mir nicht so richtig vorstellen. Dass dadurch wirklich ein ganzes System, das bisher auf Provisionen basiert hat und auf Vertriebsvorgaben - das steht ja auch in der Begründung des Gesetzes selbst drin; es entstehe der Eindruck, dass Kundeninteressen nicht die entscheidende Rolle spielten bei der Beratung -, dass man das durch nachfassende Kontrolle grundlegend ändern könnte, das ist bisher in wenigen Bereichen gelungen und bleibt auch hier abzuwarten. Eine direkte Regelung, die sagt, allein Provisionen jedenfalls nicht mehr alternativlos als Modell für den Kunden, wäre hier sehr viel besser gewesen, und die Honorarberatung, wo der Berater alle Provisionen weitergibt, ist auf jeden Fall besser.
Ehring: Lars Labryga war das. Herzlichen Dank. Er ist Vorstandsmitglied bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.
