Archiv

SPD-Führung
Esken: "Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig"

Die SPD-Führung hat das von linken Parteivertretern angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für unzulässig erklärt.

    Helfer zählen Stimmzettel aus. Im Vordergrund ist ein rotes Schild mit der weißen Auffschrift "Mitglieder-Votum" zu lesen.
    Bild von der Auszählung nach einer früheren SPD-Mitgliederbefragung (Archivbild aus dem Jahr 2017) (picture alliance / Florian Eckl / dpa / Florian Eckl)
    Parteichefin Esken sagte nach der Sitzung der Gremien in Berlin, die Haushaltsgesetzgebung liege ausschließlich beim Deutschen Bundestag. Deshalb könne man der SPD-Fraktion keine "Aufgaben mitgeben". Die Initiatoren des Begehrens wollten mögliche Kürzungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit verhindern. Es war von der linken Gruppierung Forum DL21 eingereicht worden. Unterstützt wurde es von den Jusos und der SPD-Senioren-Arbeitsgemeinschaft 60 plus.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.