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Essen will die Fusion verhindern

In letzter Minute hat heute die Universität Essen eine Klage gegen die Fusion mit der Universität Duisburg eingereicht. Die Frist dafür lief heute aus. Die Essener Hochschule will die Zusammenlegung verhindern, die das Land im Sommer beschlossen hatte.

    "Nach eingehender juristischer Beratung hat die Universität Essen am 29. Dezember die ihr möglichen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen das Fusionsgesetz ergriffen", heißt es in einer Mitteilung der Hochschule, die am heutigen Montag bekannt wurde. Damit wird der Zwangszusammenschluss mit der Uni Duisburg gleich auf zwei Ebenen angegriffen: Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung geht es um die Rechte der Universität, deren Einhaltung nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen muss. Bei den verwaltungsrechtlichen Schritten geht es um formale Fragen des Gesetzes.

    Anders als die Essener Kollegen hatten schon in der vergangenen Woche die Vertreter der Uni Duisburg bekannt gegeben, nicht gegen den Zusammenschluss zu klagen, was die Entscheidungsfindung in Essen erschwert haben dürfte. Neben dem Termindruck waren auch juristische Bedenken zu prüfen. So wurde vom Gesetzgeber mit der Zusammenlegung gleichzeitig die Auflösung der beiden Unis zum 31.12.2002 beschlossen, so dass bei einem möglichen richterlichen Stopp der Fusion die Auflösung theoretisch dennoch gültig sein könnte.

    Die Entscheidung der Duisburger Uni, von einer Klage abzusehen, kam in der vergangenen Woche überraschend. Zunächst hatte man zwar mit Essen über die Modalitäten einer Fusion verhandelt. Dann sprach sich eine Mehrheit des Senats für eine Verfassungsklage aus, von der Ingo Wolff, der Dusiburger Rektor, nun aber nichts mehr wissen will: "Der Senat spricht nur eine Empfehlung aus in Grundsatzangelegenheiten der Hochschule. Das Rektorat hat am Montag die Fragen noch einmal diskutiert und sich der Meinung des Rektors angeschlossen, dass die Situation zur Zeit mit dem Gesetz sicherlich nicht völlig ohne Beanstandung ist, dass wir aber aus - sagen wir mal - hochschulpolitischen Gründen, auch aus Gründen für die Verträglichkeit der Universität keine Klage erheben sollten."

    Noch vor Jahresende werden sich nun die Gerichte zusammensetzen müssen, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Der bereits bestimmte Gründungsrektor der neuen Uni wird erst dann erfahren, ob er seinen Dienst am 2. Januar antreten muss.

    Campus & Karriere zur Fusion:

    18.10.2002

    15.10.2002

    Weitere Links:

    Stellungnahme der Uni Duisburg

    Stellungnahme der Uni Essen