
Der notwendige Schutz junger Menschen müsse mit ihren Interessen an digitaler Teilhabe in Ausgleich gebracht werden. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien sei dafür nicht geeignet, erklärte Frister. Die für die Stellungnahme verantwortliche zeichnende Philosophin Judith Simon sagte, Kinder und Jugendliche könnten bei der Nutzung sozialer Medien etwa auf KI-Chatbots ausweichen, die derzeit noch unzureichender reguliert seien. Zudem würde ein Mindestalter auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen, die Schutzbedürfnisse ihres Kindes selbst auszubalancieren. Der Ethikrat plädiert für ein Schutzkonzept, das neben sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht. Zudem sollten auf europäischer Ebene einheitliche Regelungen getroffen werden, hieß es.
Die Psychologin und Wissenschaftlerin Isabel Brandhorst zeigte sich überrascht über die Stellungnahme des Ethikrates. Brandhorst forscht am Universitätsklinikum Tübingen zu Internetnutzungsstörungen. Sie sagte dem Deutschlandfunk, sie befürchte, dass die politischen Entwicklungen hin zu einem Social-Media-Verbot durch die Empfehlung ausgebremst werden könnten. Gleichzeitig verstehe sie einige der Bedenken des Ethikrates, etwa, dass die Bundesregierung ein Verbot als Allheilmittel verkaufen und Gefahren zum Beispiel durch KI in den Schatten der öffentlichen Diskussion rücken könnten.
In Kanada wurde unterdessen ein Gesetzentwurf eingebracht. Er zielt auf ein Verbot Sozialer Medien für Kinder unter 16 Jahren ab, sofern die Plattformen nicht nachweislich für Sicherheit sorgen. - Länder wie Australien, Brasilien und Indonesien haben bereits Vorgaben für den Zugang von Kindern zu Sozialen Medien eingeführt oder angekündigt.
Diese Nachricht wurde am 11.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
