Freitag, 10. Mai 2024

Verbraucherschutz
EU-Abgeordnete stimmen für "Recht auf Reparatur"

Verbraucher sollen nach dem Willen des EU-Parlaments defekte Geräte künftig einfacher reparieren lassen können. Die Abgeordneten stimmten in Straßburg mit großer Mehrheit für das sogenannte Recht auf Reparatur.

30.11.2023
    Alte und defekte Elektrogeräte liegen in einem Sammelcontainer auf einem Wertstoffhof.
    Um den Elektroschrott zu reduzieren, sollen defekte Geräte einfacher repariert werden können. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Für das Gesetz vortierten 590 Abgeordnete, bei 15 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. "Wer eine Reparatur will, bekommt eine", sagte der im Parlament zuständige Berichterstatter, Repasi (SPD).

    Reparatur künftig Standard

    Geht ein Gerät wie ein Kühlschrank oder Mobiltelefon innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputt, soll eine Reparatur künftig Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher ein neues Gerät als Ersatz bekommen.
    Im Garantiefall würden Verbraucher derzeit meist ein neues Gerät bekommen, nach Ablauf der Garantie müssten sie das kaputte Gerät allzu oft entsorgen, weil keine Reparatur vorgesehen sei, erklärte Repasi. Fahrräder seien ein gutes Beispiel dafür, wie der Markt in Zukunft auch bei anderen Produkten funktionieren soll: „Man kann sie reparieren, Nutzer tun das auch und es gibt die entsprechende Infrastruktur".
    "Wir sorgen dafür, dass die Verbraucher sehr viel Geld sparen", sagte die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Cavazzini (Grüne). Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren.

    EU will Elektroschrott reduzieren

    Die EU-Kommission hatte den Gesetzvorschlag im März 2023 vorgelegt. Durch ausrangierte Produkte, die repariert werden könnten, entstehen nach EU-Angaben jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall in der Union. Verkäufer sollen daher verpflichtet werden, innerhalb der Garantiezeit eine Reparatur anzubieten. Ein Ersatz ist nur dann vorgesehen, wenn die Reparatur teurer wäre als ein neues Gerät.
    Die Europaabgeordneten wollen außerdem Anreize schaffen, damit Verbraucher sich auch wirklich für die Reparatur und gegen ein Neugerät entscheiden. So sollen sie während der Wartezeit ein Ersatzgerät erhalten und die Garantie soll nach einer Reparatur um ein Jahr verlängert werden.

    Abschließende Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten

    Nach der Abstimmung im EU-Parlament beginnen die abschließenden Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut des Gesetzestextes mit dem Rat der EU, dem Gremium der EU-Mitgliedsstaaten, und der EU-Kommission. Diese beginnen voraussichtlich am 7. Dezember. Das Gesetz soll noch vor den Europawahlen 2024 verabschiedet werden.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.