
Die Abgeordneten stimmten in Straßburg mit großer Mehrheit für das sogenannte Recht auf Reparatur. Geht ein Gerät wie ein Kühlschrank oder Mobiltelefon innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputt, soll eine Reparatur künftig Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher ein neues Modell als Ersatz erhalten. Für reparierte Gegenstände soll die Garantie um ein Jahr verlängert werden. Auch unabhängige Werkstätten werden gestärkt.
Mit dem Vorhaben will die EU den Elektroschrott reduzieren. Das Gesetz muss noch mit den EU-Mitgliedsstaaten verhandelt werden.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.