
Bei einem Treffen in Brüssel aktivierten die EU-Finanzminister dafür die sogenannte nationale Ausnahmeklausel. Der Schritt werde es Ländern wie Belgien, Polen, Finnland, Portugal oder Griechenland ermöglichen, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen und gleichzeitig nachhaltige öffentliche Finanzen aufrechtzuerhalten, erklärte die dänische EU-Ratspräsidentschaft. Auch Deutschland hat eine Aktivierung der Ausnahmeklausel angefragt. Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn der Haushalt für 2025 beschlossen ist.
Der EU-Stabilitätspakt schreibt den Ländern eine Neuverschuldung von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts vor. Die Ausnahmeregel ist auf vier Jahre befristet und ermöglicht Flexibilität für Verteidigungsausgaben in Höhe von 1,5 Prozent des BIP.
Diese Nachricht wurde am 08.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.