
Die EU und Panama hatten gefordert, den Handel mit sämtlichen Aal-Arten einzuschränken. In dem Papier hieß es zur Begründung unter anderem, der stark gefährdete Europäische Aal unterscheide sich als Jungfisch kaum von anderen Arten. Verwechslungen und Schmuggel unter falscher Deklaration seien daher kaum zu verhindern.
Unter anderem Japan, wo besonders viel Aal gegessen wird, sowie mehrere afrikanische Staaten waren gegen den Antrag ab. Sie warnten unter anderem vor Wilderei und einem zu hohen Verwaltungsaufwand. Insgesamt stimmten fast drei Viertel der knapp 200 Teilnehmerstaaten gegen den Vorstoß. Für den Amerikanischen und den Japanischen Aal kommen damit keine zusätzlichen Handelsbeschränkungen. Der Beschluss muss noch bestätigt werden.
Einen Beschluss gab es dagegen zum Schutz des Weißspitzen-Hochseehais. Die Konferenz stufte die stark gefährdete Art mit großer Mehrheit in den höchsten Schutzstatus ein. Damit wird der Handel künftig vollständig verboten.
Auf der internationalen Artenschutzkonferenz in der usbekischen Großstadt Samarkand beraten die 185 Mitgliedstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens insgesamt zwei Wochen lang über Regeln für den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Weitere Anträge betreffen etwa Elfenbein oder Nashornhörner.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
