
Bei einem Treffen in Luxemburg stimmten sie für eine entsprechende Gesetzesreform. Dabei geht es um grenzübergreifende Betriebsräte in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten, die in mindestens zwei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums aktiv sind. Zwar müssen Arbeitnehmervertreter bislang schon in alle Entscheidungen einbezogen werden, die Beschäftigte mehrerer Länder betreffen. Es gab allerdings eine Reihe von Ausnahmen, die im Zuge der jetzigen Reform entfallen sollen.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den 27 EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.