
Nach Jahren schwerster Bedenken sehe man keine Gefahr mehr für die Rechtsstaatlichkeit in dem Land und beende deshalb das Verfahren zum Schutz der europäischen Grundwerte, kündigte die zuständige EU-Kommission an. Die Einstellung erfolgt rund sieben Monate nach der Abwahl der nationalkonservativen PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 geführt hatte. In dieser Zeit hatte sie das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Die neue Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Tusk ist derzeit dabei, die beanstandeten Maßnahmen wieder rückgängig zu machen. Im Zuge dessen sind von Brüssel inzwischen auch Fördergelder in Höhe von rund sechs Milliarden Euro freigegeben worden, die wegen des Verfahrens zunächst zurückgehalten worden waren.
Diese Nachricht wurde am 29.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.