Donnerstag, 16. Mai 2024

Brüssel
EU beschließt Richtlinien für Honig, Marmelade und Fruchtsäfte

Die EU-Staaten haben neue Regeln zur Kennzeichnung und Herstellung von Honig, Konfitüren und Fruchtsäften beschlossen.

29.04.2024
    Eine Schüssel mit Müsli, Obst und Joghurt.
    EU einigt sich auf sogenannte "Frühstücksrichtlinien". (imago / Shotshop / wsf-sh)
    Das teilten die EU-Staaten in Luxemburg mit. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die neuen Richtlinien gegeben. Ziel ist es, Verbraucher besser über Inhalte und Herkunft von Lebensmitteln aufzuklären, die typischerweise im Frühstück vorkommen. So ist in den sieben EU-Richtlinien unter anderem geregelt, dass bei Honigmischungen künftig die Herkunftsländer angegeben werden sollen. Für ein Kilogramm Konfitüre muss mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden. Bei Fruchtsäften soll durch die Kennzeichnung besser ersichtlich sein, wie viel Zucker sie enthalten.
    Diese Nachricht wurde am 29.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.