Brüssel
EU einigt sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Abschiebezentren in Drittstaaten einzurichten.

    Eine EU-Flagge, die 12 Sterne auf blauem Grund zeigt, weht an einem Fahnenmast im Wind.
    In den sogenannten "Return Hubs" außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden. (picture alliance / Rupert Oberhäuser)
    Das teilte die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mit. In den sogenannten "Return Hubs" außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Dies kann der Fall sein, wenn das Herkunftsland die Einreise verweigert oder zu dem Staat keine diplomatischen Beziehungen bestehen.
    Um die neuen Regelungen anzuwenden, suchen Deutschland und weitere EU-Staaten nach Ländern außerhalb der Europäischen Union, die solche Abschiebezentren betreiben wollen.
    Die Einigung der EU-Länder mit dem Parlament umfasst auch neue Regeln, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Zudem kann ihnen künftig EU-weit Unterhalt gekürzt werden. Auch die Beschlagnahme von Reisedokumenten wird möglich.
    Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen über die Neuregelungen noch formal abstimmen.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.