Brüssel
EU einigt sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten

Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Abschiebezentren in Drittstaaten einzurichten. Das teilte die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mit. In den sogenannten "Return Hubs" außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.

    Eine EU-Flagge, die 12 Sterne auf blauem Grund zeigt, weht an einem Fahnenmast im Wind.
    In den sogenannten "Return Hubs" außerhalb der Europäischen Union sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden. (picture alliance / Rupert Oberhäuser)
    Dies kann der Fall sein, wenn das Herkunftsland die Einreise verweigert oder zu dem Staat keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

    EU-Staaten suchen Länder für Abschiebezentren

    Um die neuen Regelungen anzuwenden, suchen Deutschland und weitere EU-Staaten nach Ländern außerhalb der Europäischen Union, die solche Abschiebezentren betreiben wollen.
    Die Einigung der EU-Länder mit dem Parlament umfasst auch neue Regeln, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Zudem kann ihnen künftig EU-weit Unterhalt gekürzt werden. Auch die Beschlagnahme von Reisedokumenten wird möglich.
    Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen über die Neuregelungen noch formal abstimmen.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.