
Unterhändler der 27 Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments verständigten sich darauf, dass mit diesen Ländern Vereinbarungen über die Asylbearbeitung außerhalb Europas getroffen werden können.
Das Konzept sieht vor, dass Anträge von Menschen abgelehnt werden können, wenn sie Asyl in einem als sicheres Drittland geltenden Staat bekommen oder Aussicht darauf haben. Mögliche Kriterien dafür sind die Ankunft in einem solchen Land vor der Weiterreise in die EU oder ein Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem betreffenden Drittland. Ein Beispiel für solch eine Regelung ist der Plan der italienischen Regierung, Zentren für Asylbewerber in Albanien einzurichten. Nichtregierungsorganisationen lehnen diese Vorschläge ab, da sie sich um die Behandlung der Migranten in diesen Zentren sorgen.
Das Gesetz ist Teil der EU-Reform, die eine deutliche Verschärfung der gemeinsamen Asylpolitik vorsieht.
Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
