Nach Verhandlungen in Brüssel
EU-Einigung auf Abschwächung von Gentechnik-Regeln - Biotechnologe Hoffie sieht kein erhöhtes Risiko

Unterhändler der EU haben sich auf Lockerungen der Regeln für Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verständigt. Die Einigung sieht unter anderem weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt vor. Die Agrarindustrie begrüßt die Einigung, Verbraucherschützer befürchten eine Täuschung der Käufer.

    Das Bild zeigt eine DNA-Doppelhelix, die aus Grass, Blumen und anderen Pflanzen besteht.
    Ein digital generiertes Bild einer DNA, die aus Grass, Blumen und anderen Pflanzen gestaltet ist (Symbolbild zur Illustration des Themas). (Getty Images / Andriy Onufriyenko)
    EU-Parlament, Rat und Kommission hatten sich im sogenannten Trilogverfahren auf einen Kompromiss verständigt. Demnach werden einfache genom-editierte Pflanzen (NGT1) künftig herkömmlichen Pflanzen weitestgehend gleichgestellt.
    Befürworter erhoffen sich dadurch neue Sorten, die beispielsweise besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen. Unter anderem soll die verpflichtende Kennzeichnung im Handel wegfallen. Gleichzeitig wurden die Kriterien für NGT1-Pflanzen strikter gefasst.
    Die Agrarindustrie spricht von einem wichtigen Signal für die Landwirtschaft. Der Deutsche Bauernverband warnte hingegen vor einer Monopolisierung von Saatgut. Auch Umwelt- und Verbraucherverbände kritisierten den Kompromiss.
    "Verbraucher:innen müssten im Supermarkt selbst entscheiden können, ob sie mithilfe von Gentechnik erzeugte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht", erklärte Foodwatch-Geschäftsführer Methmann auf Anfrage. Die jetzt erzielte Einigung sei ein weiteres Geschenk an die mächtige Agrarlobby – auf Kosten aller.
    Der Biotechnologe Robert Hoffie sagte im Deutschlandfunk, in der Pflanzenzüchtung gebe es einen "großen Werkzeugkasten". Es würden verschiedene Techniken benutzt, die alle nicht kennzeichnungspflichtig seien. "Die neuen Sorten, die jetzt auf den Markt kommen sind aber trotzdem sicher", betonte der Experte vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK). Das Risikopotential von NGT1-Pflanzen gingen nicht über die Risiken koventioneller Züchtung hinaus.
    Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft nach eigenen Angaben die vorläufige Einigung auf EU-Ebene. Um in Kraft treten zu können, müssen die neuen Vorgaben von den Mitgliedstaaten und vom Europaparlament bestätigt werden.
    Diese Nachricht wurde am 04.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.