
Die Regeln sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten, wie Vertreter der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments in der Nacht in Brüssel mitteilten. Ursprünglich waren die Grenzen deutlich niedriger angesetzt. Daneben sollen Firmen bei Verstößen auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Befürworter hatten sich von dem Lieferketten-Gesetz eine Stärkung von Menschenrechten versprochen, Kritiker monierten dagegen einen abermals wachsenden bürokratischen Aufwand für Unternehmen.
Um in Kraft treten zu können, müssen die neuen Vorgaben von den EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden.
Diese Nachricht wurde am 09.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
