Polen
EU-Gericht billigt Verrechnung von Zwangsgeldern mit Fördermitteln

Das Gericht der Europäischen Union hat eine von Polen angestrengte Klage gegen die Vollstreckung von Zwangsgeldern abgewiesen.

    Eine Statue der Justitia
    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit (dpa / picture alliance / David Ebener)
    Wie die Richter in Luxemburg mitteilten, wurde ein Betrag in Höhe von rund 320 Millionen Euro zu Recht mit verschiedenen Forderungen Polens gegenüber der Union verrechnet.
    Die Zwangsgelder gegen Polen waren 2021 im Zuge eines Streits über die Justizreform der damaligen PiS-Regierung verhängt worden. Diese verstieß aus Sicht der EU-Kommission in Teilen gegen Rechtsstaatsregeln der Europäischen Union.
    Da Polen die Zwangsgelder nicht zahlte, verrechnete die EU-Kommission diese mehrfach mit Fördergeldern, die dem Land zustanden. Polens EU-Minister Szlapka kündigte an, beim Europäischen Gerichtshof in Berufung zu gehen.
    Diese Nachricht wurde am 05.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.