Sonntag, 19. Mai 2024

Luftverkehr
EU-Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen für nichtig

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Staatshilfen für die Fluggesellschaft Condor für nichtig erklärt.

08.05.2024
    Die Flugzeuge mit den Schriftzügen der Chartergesellschaften stehen nebeneinander auf dem Parkfeld.
    Eine Boeing 757 von Condor am Düsseldorfer Flughafen (imago stock&people)
    Die Richter entschieden in Luxemburg, die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen. Geklagt hatte die irische Fluglinie Ryanair.
    Die Bundesregierung hatte Condor nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet. In einem Schutzschirmverfahren wurde Condor saniert. Die EU-Kommission hatte das Vorhaben 2021 gebilligt. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
    Diese Nachricht wurde am 08.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.