
Die Kommission habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass der US-Konzern bei Suchmaschinen-Werbung seine Marktmacht missbraucht habe, um andere Anbieter von Werbeeinnahmen auszuschließen. Konkret ging es um den Dienst "AdSense for Search", mit dem Webseitenbetreiber ihre Suchfunktion an Google auslagern und im Gegenzug Geld für Werbeanzeigen erhalten. Der Internet-Konzern hatte bereits erklärt, er habe Änderungen an dem Geschäftsmodell vorgenommen. Gegen das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof Einspruch eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 18.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.