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EU-Gericht
Millionenhilfe für spanische Fußballklubs rechtens

Die spanischen Fußballclubs Valencia und Elche müssen Unterstützung in Millionenhöhe, die sie von der Regierung erhalten hatten, nach Urteil des EU-Gerichts nicht zurückzahlen. Die Luxemburger Richter erklärten einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission für nichtig.

Von Tonia Koch | 12.03.2020
Valencias Spieler feiern das entscheidende Tor zum 1:0-Sieg in Bilbao.
Die spanischen Fußballklubs Valencia und Elche müssen Regierungsgelder nach einem EU-Urteil nicht zurückzahlen. (Cesar Manso/AFP)
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Strafzahlungen gegen spanische Fußballclubs heute aufgehoben. Die Kommission hatte sowohl den FC Valencia als auch den Zweitligaclub FC Elche 2016 aufgefordert, zu Unrecht erhaltene staatliche Finanzspritzen zurückzuzahlen. Aber das Gericht befand nun heute, dass die unterstellte Vorteilsgewährung gar nicht eingetreten sei und beide Vereine deshalb auch nichts zurück zu zahlen hätten.

Richter: "Im Verfahren des FC Valencia, unterstützt vom Spanischen Königreich erklärt das Gericht die Entscheidung der EU - Kommission deshalb für nichtig."
Beurteilungsfehler der EU-Kommission
Im Fall von Valencia belief sich die Forderung der EU-Kommission auf 20,4 und bei Elche auf 3,7 Millionen Euro. Bereits im vergangen Jahr hatten die Richter eine Strafzahlung gegenüber dem südspanischen Club Hercules Alicante aufgehoben. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die EU-Kommission ganz offensichtlich Beurteilungsfehler begangen habe, als sie die den Fußballvereinen gewährten Bürgschaften für Banddarlehen kritisch unter die Lupe genommen hatte.

Die Kommission hatte unterstellt, dass die finanzielle Lage der Vereine derart angespannt war, dass sie zu marktüblichen Konditionen keine Kredite bei den Banken bekommen hätten. Deshalb sei die Bürgschaft einer illegalen Beihilfe gleichgekommen. Diese These aber habe die EU-Kommission, so das Gericht, nicht untermauern können. Der Kommission verbleiben nun zwei Monate die Entscheidung anzufechten.

Noch immer anhängig ist ein Beihilfeverfahren gegen den FC Barcelona. Auch in diesem Verfahren hatte das Gericht entschieden, dass die EU-Kommission auf dem Irrweg war. Sie war der Auffassung, dass der Klub als erfolgreiches Wirtschaftsunternehmen einzustufen sei, das zu wenig Steuern bezahlt hatte und deshalb Rückzahlungen leisten sollte. Auch dieser Argumentation wollte das Gericht nicht folgen und hatte den Kommissionsbeschluss für nichtig erklärt. Dagegen wehren sich die Brüsseler Wettbewerbshüter vor der nächsthöheren Instanz.